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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Gehweg eisig und nicht geräumt

Meldungsnummer 1501/2024
Erstellt am 12.12.2024 um 15:08 Uhr
Kategorie Straßenreinigung, Winterdienst
Standort Badhausstraße
6080 Innsbruck
Status Neu
Kommentare 2 Kommentare
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Igls, Badhausstraße auf der Höhe von Hausnummer 4 bis 24: Der Gehweg ist nicht geräumt. Frei stellen sind zudem eisig. Der Gehweg ist daher nicht begehbar. Da auch Schulkinder diesen Weg nutzen und die Straße in diesem Bereich eng ist bitte um Räumung.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 14.12.2024 um 13:29 Uhr
Titel: AW: Gehweg eisig und nicht geräumt
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Die Räumungs- und Streupflicht und auch entsprechende Haftungen trifft die angrenzenden Grundeigentümer, die Stadt ist hierfür nicht zuständig:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/Seite.210311.html
 
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Kommentar erstellt am: 15.12.2024 um 00:16 Uhr
Titel: AW: Gehweg eisig und nicht geräumt
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Richtig!

Gehsteigräumung vor einem Haus wäre grundsätzlich Aufgabe des jeweiligen Hausbesitzers.

Am Besten dort mal anläuten und den Besitzer auf die aktuelle Gefahrensituation hinweisen.

Die Stadt Innsbruck kann bitte nicht für alles zuständig oder haftbar gemacht werden.

LG
 
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