Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Gehsteig für Schulkinder nicht passierbar

Meldungsnummer 1026/2023
Erstellt am 04.12.2023 um 16:35 Uhr
Kategorie Straßenreinigung, Winterdienst
Standort Innstraße 113a
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 1 Kommentar
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Durch Schneeräumarbeiten wurde der einzige Gehsteig, welcher zum Hort Kaysergarten führt, unpassierbar gemacht. Kinder, die den Schülerhort Kaysergarten besuchen, müssen auf die viel befahrene Straße ausweichen.

Der Hort selber hat diesen Umstand bereits gemeldet - passiert ist bisher leider nichts.



KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 05.12.2023 um 08:26 Uhr
Titel: AW: Gehsteig für Schulkinder nicht passierbar
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Melderin,

der besagte Weg liegt außerhalb der Kernbetreuungeszone (https://www.innsbruck.gv.at/_Resources/Persistent/19013a5cf2a7aaea2a84d0bc653decf4f9c6c968/Kernbetreuungsgebiet.pdf) und muss deshalb gemäß §93 StVO vom Anlieger geräumt werden.
Bitte wenden sie sich an den Schulwart.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN