Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Gehsteig der Kreuzgasse nicht geräumt

Meldungsnummer 1032/2023
Erstellt am 05.12.2023 um 13:58 Uhr
Kategorie Straßenreinigung, Winterdienst
Standort Kreuzgasse
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 1 Kommentar
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Der mit einem Pfosten markierte Fussgängergehweg an der Westseite der Kreuzgasse bei Wohnanlage Nr 16a nach Norden hin wird nicht geräumt. Kinder wissen nicht mehr wo sie gehen müssen , hier war tiefster Schnee. Unklar ob hier die HV für den gesamten Meter Grundgrenze verantwortlich ist oder nicht. So kann es jedenfalls nicht bleiben.Alle Kinder kommen nach der Schule von Norden herunter zu dieser prekären Stelle.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 05.12.2023 um 15:05 Uhr
Titel: AW: Gehsteig der Kreuzgasse nicht geräumt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Melder,

der gegenständliche Bereich befindet sich außerhalb des Kernbetreuungsgebietes.
Kernbetreuungsgebiet ersichtlich unter:
(https://www.innsbruck.gv.at/_Resources/Persistent/19013a5cf2a7aaea2a84d0bc653decf4f9c6c968/Kernbetreuungsgebiet.pdf)

Der an die Liegenschaft angrenzende 1m-Streifen muss somit gemäß §93 StVO vom Anlieger geräumt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN