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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Gehsteig der Kreuzgasse nicht geräumt
Meldungsnummer | 1032/2023 |
Erstellt am | 05.12.2023 um 13:58 Uhr |
Kategorie |
Straßenreinigung, Winterdienst
|
Standort |
Kreuzgasse 6020 Innsbruck |
Status | Nicht möglich |
Kommentare | 1 Kommentar |
BESCHREIBUNG
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Der mit einem Pfosten markierte Fussgängergehweg an der Westseite der Kreuzgasse bei Wohnanlage Nr 16a nach Norden hin wird nicht geräumt. Kinder wissen nicht mehr wo sie gehen müssen , hier war tiefster Schnee. Unklar ob hier die HV für den gesamten Meter Grundgrenze verantwortlich ist oder nicht. So kann es jedenfalls nicht bleiben.Alle Kinder kommen nach der Schule von Norden herunter zu dieser prekären Stelle.
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Kernbetreuungsgebiet ersichtlich unter:
(https://www.innsbruck.gv.at/_Resources/Persistent/19013a5cf2a7aaea2a84d0bc653decf4f9c6c968/Kernbetreuungsgebiet.pdf)
Der an die Liegenschaft angrenzende 1m-Streifen muss somit gemäß §93 StVO vom Anlieger geräumt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)