Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fußgängerübergang zu geschüttet!
Meldungsnummer | 1018/2023 |
Erstellt am | 04.12.2023 um 09:35 Uhr |
Kategorie |
Straßenreinigung, Winterdienst
|
Standort |
Mitterweg 78 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 04.12.2023 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe großen Respekt für den unermüdlichen Einsatz aller beteiligten bezüglich der Schneeräumung.
Jedoch könnte man eventuelle in Zukunft vermeiden den Fußgängerübergang zuzuschütten (siehe Bild).
Vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz in den letzen Tagen.
Ich habe großen Respekt für den unermüdlichen Einsatz aller beteiligten bezüglich der Schneeräumung.
Jedoch könnte man eventuelle in Zukunft vermeiden den Fußgängerübergang zuzuschütten (siehe Bild).
Vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz in den letzen Tagen.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Melderin,
ich werde die Mitarbeiter und externen Vertragspartner darauf hinweisen und die Entfernung des Haufens veranlassen.
In diesem Fall wäre es auch möglich dass der Schnee von dem Anlieger stammt, der für die Gehsteigräumung verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
ich werde die Mitarbeiter und externen Vertragspartner darauf hinweisen und die Entfernung des Haufens veranlassen.
In diesem Fall wäre es auch möglich dass der Schnee von dem Anlieger stammt, der für die Gehsteigräumung verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
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