Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Stiefmütterlich
Meldungsnummer | 323/2021 |
Erstellt am | 03.06.2021 um 18:15 Uhr |
Kategorie |
Straßenerhaltung, -zustand
|
Standort |
Sebastian-Scheel-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 07.06.2021 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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0 Bewertungen)
von 5 (
Verkehrsschild, das man nicht sieht und das Laub vom letzen Herbst.
Bitte um Abhilfe!
Danke.
Bitte um Abhilfe!
Danke.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Melderin!
Die genaue Abklärung der Situation hat ergeben, das weder das Verkehrsschild noch die Hecke in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Innsbruck fällt. Wäre das Verkehrsschild ein verordnetes Verkehrsschild, könnten wir die Liegenschaftseigentümerin zum Rückschnitt auffordern. Hier dürfte es sich um ein Schild handeln, dass von der Liegenschaftseigentümerin aufgestellt wurde,
Freundliche Grüße
W. Stockner
(Straßenbauhof)
Die genaue Abklärung der Situation hat ergeben, das weder das Verkehrsschild noch die Hecke in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Innsbruck fällt. Wäre das Verkehrsschild ein verordnetes Verkehrsschild, könnten wir die Liegenschaftseigentümerin zum Rückschnitt auffordern. Hier dürfte es sich um ein Schild handeln, dass von der Liegenschaftseigentümerin aufgestellt wurde,
Freundliche Grüße
W. Stockner
(Straßenbauhof)
Hallo, Herr. Stockner!
Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und ich schon einige Ortsunkundige gegen die Fahrtrichtung abbiegen gesehen habe, glaube ich auch nicht, daß ein Fahrverbotsschild für Moped und das Abbiegerichtungshinweisschild
Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und ich schon einige Ortsunkundige gegen die Fahrtrichtung abbiegen gesehen habe, glaube ich auch nicht, daß ein Fahrverbotsschild für Moped und das Abbiegerichtungshinweisschild
Die Liegenschaftseigentümerin irgendwie tangiert.
Mit freundlichen Grüßen.
Mit freundlichen Grüßen.
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Ich habe ihre Bürgermeldung an unser Personal des Streckendienstes weitergeleitet. Mitarbeiter des Amtes für Straßenbetrieb werden sich um die Erledigung so rasch als möglich kümmern.
Freundliche Grüße
W. Stockner
(Referatsleiter Straßenbauhof)