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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Stiefmütterlich

Meldungsnummer 323/2021
Erstellt am 03.06.2021 um 18:15 Uhr
Kategorie Straßenerhaltung, -zustand
Standort Sebastian-Scheel-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 07.06.2021
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Verkehrsschild, das man nicht sieht und das Laub vom letzen Herbst.
Bitte um Abhilfe!
Danke.
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Kommentar erstellt am: 07.06.2021 um 10:22 Uhr
Titel: AW: Stiefmütterlich
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Sehr geehrte Melderin!

Ich habe ihre Bürgermeldung an unser Personal des Streckendienstes weitergeleitet. Mitarbeiter des Amtes für Straßenbetrieb werden sich um die Erledigung so rasch als möglich kümmern.

Freundliche Grüße

W. Stockner
(Referatsleiter Straßenbauhof)
 
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Kommentar erstellt am: 09.06.2021 um 13:20 Uhr
Titel: AW: Stiefmütterlich
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Sehr geehrte Melderin!

Die genaue Abklärung der Situation hat ergeben, das weder das Verkehrsschild noch die Hecke in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Innsbruck fällt. Wäre das Verkehrsschild ein verordnetes Verkehrsschild, könnten wir die Liegenschaftseigentümerin zum Rückschnitt auffordern. Hier dürfte es sich um ein Schild handeln, dass von der Liegenschaftseigentümerin aufgestellt wurde,

Freundliche Grüße

W. Stockner
(Straßenbauhof)
 
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Kommentar erstellt am: 10.06.2021 um 09:15 Uhr
Titel: AW: Stiefmütterlich
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Hallo, Herr. Stockner!
Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und ich schon einige Ortsunkundige gegen die Fahrtrichtung abbiegen gesehen habe, glaube ich auch nicht, daß ein Fahrverbotsschild für Moped und das Abbiegerichtungshinweisschild
 
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Kommentar erstellt am: 10.06.2021 um 09:18 Uhr
Titel: AW: Stiefmütterlich
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Die Liegenschaftseigentümerin irgendwie tangiert.
Mit freundlichen Grüßen.
 
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