Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Markierung Furterzaunweg
Meldungsnummer | 614/2022 |
Erstellt am | 05.10.2022 um 08:43 Uhr |
Kategorie |
Straßenerhaltung, -zustand
|
Standort |
Furterzaunweg 8 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 17.10.2022 |
Dauer | 12 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Nach Beendigung der Asphaltierarbeiten wurden die Markierungen wieder hergestellt.
Der Teil der zum Rapolipark zeigt wurde falsch markiert:
1. Wurde der Gehweg einfach weggelassen, obwohl die Schüler diesen bräuchten
2. Wurden weniger Parkplätze markiert, es fehlen 2 längen.
Alte Markierung gelb eingezeichnet.
Gibt es hierzu einen neuen Verkehsbescheid
Der Teil der zum Rapolipark zeigt wurde falsch markiert:
1. Wurde der Gehweg einfach weggelassen, obwohl die Schüler diesen bräuchten
2. Wurden weniger Parkplätze markiert, es fehlen 2 längen.
Alte Markierung gelb eingezeichnet.
Gibt es hierzu einen neuen Verkehsbescheid
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr,
der bestehende Gehsteig entsprach nicht mehr den notwendigen Standards. So betrug die Breite des baulich ausgeführten Gehsteiges ca. 1,10m und
wurde aufgrund der Breite von den Fußgänger*Innen nur selten benutzt. Da die meisten Fußgänger*Innen bereits die Fahrbahn nutzen wurde dieser Aspekt übernommen und der Gehsteig nicht mehr errichtet. Wir gehen hier von einer Mischverkehrsfläche aus.
Mit besten Grüßen
Amt für Straßenbetrieb
Straßenverwaltung
der bestehende Gehsteig entsprach nicht mehr den notwendigen Standards. So betrug die Breite des baulich ausgeführten Gehsteiges ca. 1,10m und
wurde aufgrund der Breite von den Fußgänger*Innen nur selten benutzt. Da die meisten Fußgänger*Innen bereits die Fahrbahn nutzen wurde dieser Aspekt übernommen und der Gehsteig nicht mehr errichtet. Wir gehen hier von einer Mischverkehrsfläche aus.
Mit besten Grüßen
Amt für Straßenbetrieb
Straßenverwaltung
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