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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Dringender Appell zur Schneeräumung: Fußgängerzone und Bushaltestelle betroffen
Meldungsnummer | 1003/2023 |
Erstellt am | 02.12.2023 um 18:23 Uhr |
Kategorie |
Straßenerhaltung, -zustand
|
Standort |
Helblingstraße 6020 Innsbruck |
Status | Nicht möglich |
Kommentare | 1 Kommentar |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte darauf hinweisen, dass die Fußgängerzone und die Bushaltestelle nicht vom Schnee befreit wurden. Dies macht es besonders für lokale Menschen mit Behinderungen schwer, zu Fuß zu gehen oder den Bus zu nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass dies so schnell wie möglich geräumt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Elena
ich möchte darauf hinweisen, dass die Fußgängerzone und die Bushaltestelle nicht vom Schnee befreit wurden. Dies macht es besonders für lokale Menschen mit Behinderungen schwer, zu Fuß zu gehen oder den Bus zu nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass dies so schnell wie möglich geräumt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Elena
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die besagte Zone inklusive Bushaltestelle liegen außerhalb des Kernbetreuungsgebietes. (https://www.innsbruck.gv.at/_Resources/Persistent/19013a5cf2a7aaea2a84d0bc653decf4f9c6c968/Kernbetreuungsgebiet.pdf) und müssen deshalb gemäß §93 StVO von Anlieger geräumt werden.
Wir werden diesen per Anschreiben verständigen und auf seine Verpflichtung hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)