Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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sträucherschnitt radetzkystrasse
Meldungsnummer | 854/2024 |
Erstellt am | 28.07.2024 um 02:43 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
radetzkystrasse /hegnerstrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 05.08.2024 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
erlaube mir, ihnen mitzuteilen, dass unmittelbar südlich der einmündung der hegnerstrasse in die radetzkystrasse (dort stand der holzbau des ehemaligen stadtteilzentrums reichenau) ein derartiger unkraut- und sträucherwuchs (sogar wilde rosen mit dornen) vorherrscht, dass der gehsteig (radetzkystrasse) mehr als ein drittel zugewuchert ist, die verkehrstafel parkverbot-anfang zugewachsen ist, die hinweistafel parkautomat und zudem der parkautomat selbst so zugewachsen ist, dass für niemanden der standort erkennbar ist, dass hier ein parkautomat steht. nachdem dieser missstand jährlich immer wieder angeprangert werden muss (nach meiner information ist die IIG ibk. für den sträucherschnitt zuständig) ersuche ich, dass sie bitte veranlassen, dass diese div. missstände umgehend bereinigt werden und die verantwortliche person bzw. personen dahingehend informiert werden, dass der dortige sträucherschnitt eine selbstverständlichkeit sein sollte und man nicht alle jahre wieder als aussenstehender darauf hinweisen muss. in erwartung ihrer hilfe bedanke ich mich bei ihnen im voraus für ihre mühewaltung. dieser ort ist einfach gesagt mehr als ein schandfleck. die wohl einfachste lösung wäre, dieses gestrüpp ein für allemal zu entfernen, damit dieser teil (zugehörig zum campagneareal reichenau) wieder ansehnlich und gepflegt erscheint.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder
die gegenständliche Hecke befindet sich in Privatbesitz, weshalb wir diese nicht einfach rückschneiden dürfen.
Der zuständige Straßenmeister hat die gegenständliche Stelle bereits fotografisch dokumentiert und die Anlieger schriftlich zur Wahrnehmung ihrer Anrainerverpflichtung zum Strauchschnitt aufgefordert.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
die gegenständliche Hecke befindet sich in Privatbesitz, weshalb wir diese nicht einfach rückschneiden dürfen.
Der zuständige Straßenmeister hat die gegenständliche Stelle bereits fotografisch dokumentiert und die Anlieger schriftlich zur Wahrnehmung ihrer Anrainerverpflichtung zum Strauchschnitt aufgefordert.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
vielen herzlichen dank für eure mühewaltung und die rasche erledigung. schönes wochenende und alles beste. mfg.
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Johannes Wetzinger, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 8253, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice