Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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fehlender Zebrastreifen bei der Messe
Meldungsnummer | 629/2022 |
Erstellt am | 08.10.2022 um 12:43 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Claudiastraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 22.11.2022 |
Dauer | 44 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
guten Tag! Wenn ich die Messe besuche, fahre ich immer mit der Linie 1 bzw. derzeit mit dem Bus 1SE bis zur Haltestelle Messe. Es ist mir schon des öfteren aufgefallen (auch in vergangenen Jahren), dass es hier keinen Zebrastreifen gibt, um ungefährdet zur Messehalle zu kommen. D.h. praktisch alle Leute, die hier vom Öffi aussteigen (auch ich), gehen zwischen dem fließenden PKW-Verkehr über die Straße zum Messe-Eingang. Zu warten, bis kein Auto mehr kommt, ist ein hoffnungsloses Unterfangen, denn irgendeins kommt IMMER! Und die nächsten Zebrastreifen sind in BEIDE RICHTUNGEN relativ weit weg, so dass sich kaum jemand die Mühe macht, extra dort hinzugehen und dann wieder einen ebenso langen Weg zurück zum Messeeingang, wenn der Eingang ziemlich genau gegenüber der Haltestelle ist.
Die Messehalle ist ja nicht irgendein "Kasperlzirkus" sondern ein - fast ganzjährig - viel besuchter Ort. Und anscheinend hat sich noch niemand Gedanken darüber gemacht, wie man die Fußgänger = Messebesucher SICHERER über die Straße geleiten kann. Vierlleicht könnte man dort einen Zebrastreifen einrichten. Selbst ohne Ampelanlage wäre es sicher schon eine verbesserte Situation. Ansonsten wäre noch mein Vorschlag, während der Messe (oder auch anderen Veranstaltungen mit viel Verkehr) einen Lotsen hinzustellen. Das wäre vielleicht noch eine billigere Lösung. Was ich bitte NICHT von den zuständigen Behörden hier lesen möchte: bis jetzt ist noch nichts passiert!
Dieser Spruch bleibt mir jedes Mal im Hals stecken. Es muss nicht immer erst etwas passieren, bevor was passiert. Man könnte auch mal präventiv handeln! Vielen Dank.
Die Messehalle ist ja nicht irgendein "Kasperlzirkus" sondern ein - fast ganzjährig - viel besuchter Ort. Und anscheinend hat sich noch niemand Gedanken darüber gemacht, wie man die Fußgänger = Messebesucher SICHERER über die Straße geleiten kann. Vierlleicht könnte man dort einen Zebrastreifen einrichten. Selbst ohne Ampelanlage wäre es sicher schon eine verbesserte Situation. Ansonsten wäre noch mein Vorschlag, während der Messe (oder auch anderen Veranstaltungen mit viel Verkehr) einen Lotsen hinzustellen. Das wäre vielleicht noch eine billigere Lösung. Was ich bitte NICHT von den zuständigen Behörden hier lesen möchte: bis jetzt ist noch nichts passiert!
Dieser Spruch bleibt mir jedes Mal im Hals stecken. Es muss nicht immer erst etwas passieren, bevor was passiert. Man könnte auch mal präventiv handeln! Vielen Dank.
KOMMENTARE
Unzumutbar
Sehr geehrte Frau J.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Von dieser Stelle habe ich, obwohl hier mehrmals zugesagt und auch direkter Nachfrage per Mail überhaupt noch nie irgendeine Reaktion bekommen.
Man sollte eine Alternative in Betracht ziehen.
Man sollte eine Alternative in Betracht ziehen.
Sehr geehrte,
Schutzwege werden dort verordnet wo sie aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer Sicht erforderlich sind. Das bedeutet, dass die gemäß den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) erforderlichen (Fußgänger)Frequenzen erreicht werden müssen.
Abgesehen davon haben Fußgänger an einem Schutzweg KEINEN Vorrang vor Schienenfahrzeugen!
Durch die Verordnung eines Schutzweges würde eine vermeintliche Sicherheit bzw. Vorrangsituation suggeriert, die eben gegenüber Schienenfahrzeugen nicht besteht.
Daher werden seit geraumer Zeit keine neuen Schutzwege mehr über Straßen mit Straßenbahnschienen verordnet, um hier keine zusätzlichen Gefahrenmomente (insbesondere auch für Kinder) zu schaffen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Schutzwege werden dort verordnet wo sie aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer Sicht erforderlich sind. Das bedeutet, dass die gemäß den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) erforderlichen (Fußgänger)Frequenzen erreicht werden müssen.
Abgesehen davon haben Fußgänger an einem Schutzweg KEINEN Vorrang vor Schienenfahrzeugen!
Durch die Verordnung eines Schutzweges würde eine vermeintliche Sicherheit bzw. Vorrangsituation suggeriert, die eben gegenüber Schienenfahrzeugen nicht besteht.
Daher werden seit geraumer Zeit keine neuen Schutzwege mehr über Straßen mit Straßenbahnschienen verordnet, um hier keine zusätzlichen Gefahrenmomente (insbesondere auch für Kinder) zu schaffen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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