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Zwecks Inklusion vorausgefüllte Zahlscheine bei Zahlungsaufforderungen mitsenden

Meldungsnummer 499/2023
Erstellt am 16.07.2023 um 18:18 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort 6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 04.08.2023
Dauer 18 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit mir bekannt, schickt die Landeshauptstadt Innsbruck bei Zahlungsaufforderungen (Bescheide, Rechnungen …) keine Zahlscheine mit.

Dieser Umstand missfällt mir, weil dadurch all jenen Leuten, die keinen elektronischen Zahlungsverkehr nutzen können oder wollen, das Leben schwerer gemacht wird. Sie müssen sich selbst um Zahlscheine und das Ausfüllen kümmern. Dazu kommt, dass es durchaus Leute gibt, die sich beim Ausfüllen von Zahlscheinen schwertun.
Speziell Leute mit entsprechenden körperlichen Beeinträchtigungen oder mit besonderen Bedürfnissen zeigt die Stadt Innsbruck hier die kalte Schulter. Ist das wirklich notwendig? Ich sage: Nein!

Ich ersuche Sie, künftig bei allen Zahlungsaufforderungen vorausgefüllte Zahlscheine beizufügen und somit ein freundliches Zeichen zur Inklusion zu setzen. Dankeschön für Ihr Entgegenkommen.

PS: Ich bitte um _öffentliche_ Antwort. Danke.

Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 03.08.2023 um 19:23 Uhr
Titel: AW: Zwecks Inklusion vorausgefüllte Zahlscheine bei Zahlungsaufforderungen mitsenden
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Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 04.08.2023 um 12:19 Uhr
Titel: AW: Zwecks Inklusion vorausgefüllte Zahlscheine bei Zahlungsaufforderungen mitsenden
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Sehr geehrte Melderin,
vielen Dank für die Anfrage betreffend vorausgefüllte Zahlscheine.
Die Landeshauptstadt Innsbruck versucht Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Inklusion jedenfalls entsprechend zu unterstützen. Der Hinweis, dass Zahlscheine nicht mehr zugesandt werden, hat teilweise seine Richtigkeit und ist dies im Verfahrensweg auf die zunehmende Digitalisierung - auch ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen modernen und bürgernahmen Verwaltung – zurückzuführen. Digitalisierung und bargeldloser Zahlungsverkehr sind im zunehmenden Maße von hoher Bedeutung und kann sich die Stadt daher diesem nicht entziehen.
In diesem Zweispalt gilt es nun, für alle gleichermaßen Bedingungen zu schaffen, welche ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln und eine bürgerorientierte Verwaltung ermöglicht.
Als Stadtverwaltung können wir nur Hinweisen, dass wir auch im Zeitalter der „Digitalisierung und weitreichende Umstellung auf bargeldlose Zahlung“ weiterhin unsere Stadtkasse als Anlaufstelle im 2. Stock im Rathaus - barrierefrei über die Aufzüge in der Rathauspassage erreichbar – für unsere Kunden und Kundinnen aufrechterhalten.
Somit ist während der Öffnungszeiten die Möglichkeit geboten, Bareinzahlungen zu tätigen. Bitte wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter der Stadtkasse.
Beste Grüße
Mag. Martin Rupprechter
Finanzdirektor
 
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