Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Zugang zum Inn für Rollstuhlfahrer/innen
Meldungsnummer | 701/2021 |
Erstellt am | 15.11.2021 um 20:21 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Kranebitter Allee 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 22.11.2021 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich melde mich in Vertretung für zwei Männer mit ihren Hunden, die gestern am Innufer (hinter Radweg am Ende derFlughafenpiste) nicht mehr mit den Rollstühlen mit Elektromotoren auf den Radweg heraufgekommen wären. Wir mussten Ihnen helfen, die Räder wären im Sand/ Kies sonst stecken geblieben. Die Herren haben keinen Bürgermeldungs-Account und bitten darum, dass die Stadt irgendwo am Innufer einen rollstuhltauglichen Zugang anlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ich melde mich in Vertretung für zwei Männer mit ihren Hunden, die gestern am Innufer (hinter Radweg am Ende derFlughafenpiste) nicht mehr mit den Rollstühlen mit Elektromotoren auf den Radweg heraufgekommen wären. Wir mussten Ihnen helfen, die Räder wären im Sand/ Kies sonst stecken geblieben. Die Herren haben keinen Bürgermeldungs-Account und bitten darum, dass die Stadt irgendwo am Innufer einen rollstuhltauglichen Zugang anlegt.
Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Böschungs- und Abflussbereich befinden Sie sich im freien Naturraum und in einen ökologisch sensiblen Bereich. Die Errichtung von Wegen und die Betreuung (Winterdienst und Reinigung) dieser Weganlagen ist daher leider nicht möglich. Die Einbauten müssten auch gegen die regelmäßig auftretenden Hochwässer ausreichend geschützt werden, was aufwendige Sicherungsmaßnahmen zur Folge hätte. Der Flussbereich unterliegt vor allem entlang der freien Fließstrecke ständigen Veränderungen. Auch aus gewässerökologischen Überlegungen ist das Versiegeln von Teilen der Flusssohle meist nicht zulässig und somit wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig (Verschlechterungsverbot).
Die Einhaltung der Ö-Norm B 1600 (Barrierefreies Bauen) ist uns ein großes Anliegen. Hier können die notwendigen Rahmenbedingungen allerdings keineswegs eingehalten werden.
Mit der Bitte um Verständnis.
Amt Tiefbau
---------------------------------------------------
post.tiefbau@innsbruck.gv.at
+43 512 5360 3114
im Böschungs- und Abflussbereich befinden Sie sich im freien Naturraum und in einen ökologisch sensiblen Bereich. Die Errichtung von Wegen und die Betreuung (Winterdienst und Reinigung) dieser Weganlagen ist daher leider nicht möglich. Die Einbauten müssten auch gegen die regelmäßig auftretenden Hochwässer ausreichend geschützt werden, was aufwendige Sicherungsmaßnahmen zur Folge hätte. Der Flussbereich unterliegt vor allem entlang der freien Fließstrecke ständigen Veränderungen. Auch aus gewässerökologischen Überlegungen ist das Versiegeln von Teilen der Flusssohle meist nicht zulässig und somit wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig (Verschlechterungsverbot).
Die Einhaltung der Ö-Norm B 1600 (Barrierefreies Bauen) ist uns ein großes Anliegen. Hier können die notwendigen Rahmenbedingungen allerdings keineswegs eingehalten werden.
Mit der Bitte um Verständnis.
Amt Tiefbau
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+43 512 5360 3114
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice