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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Werbebanner beschränkt Sicht

Meldungsnummer 295/2024
Erstellt am 16.03.2024 um 14:19 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Schützenstraße - Hallerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 18.03.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Bei der Ausfahrt vom O-Dorf Schützenstraße in die Hallerstraße wird die Sicht nach Westen durch ein Wahlplakat eingeschränkt. Man sieht weder Fußgänger, die auf einen Schutzweg zugehen, noch den Verkehr von Westen von der Grenoblerbrücke.
Bitte das Plakat Richtung Süden verschieben!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 08:24 Uhr
Titel: AW: Werbebanner beschränkt Sicht
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 16:11 Uhr
Titel: AW: Werbebanner beschränkt Sicht
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wir werden den Standort überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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