Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Wer braucht schon schlaf 2
Meldungsnummer | 1138/2024 |
Erstellt am | 19.09.2024 um 01:02 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Bürgerstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 25.09.2024 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hi,
ich bins mal wieder. Ich wollte nur mal kurz nachfragen, ob ich mich jetzt wöchentlich auf Nachtarbeiten einstellen muss? Ist jetzt nämlich schon die dritte Woche in Folge.
Donnerstag 05.09. auf Freitag 06.09. - Kranabbau, diesmal sogar angekündigt, ich war ja hin und weg.
Dienstag 10.09. auf Mittwoch 11.09. - Abtransport der Gewichte des Krans, diesmal nicht mehr angekündigt
Jetzt gerade 19.09. seit Mitternacht - Schieneschleifarbeiten. Auch nicht angekündigt, ich hab extra nochmal in der Post nachgeschaut.
Weil dass beim letzten Mal DAS Argument war: Ich wohne nicht in der Colingasse sondern in der Bürgerstraße. Mir bringe es somit nichts, wenn ihr die Colingasse informierts.
Ich hau mich jetzt aufs ohr und versuche meinen gesunden 4h Schlafrhythmus zu erwischen.
Edit: Arbeiten gingen tatsächlich bis 1:30 heißt für mich weniger als 4h Schlaf. Sicher gsund.
ich bins mal wieder. Ich wollte nur mal kurz nachfragen, ob ich mich jetzt wöchentlich auf Nachtarbeiten einstellen muss? Ist jetzt nämlich schon die dritte Woche in Folge.
Donnerstag 05.09. auf Freitag 06.09. - Kranabbau, diesmal sogar angekündigt, ich war ja hin und weg.
Dienstag 10.09. auf Mittwoch 11.09. - Abtransport der Gewichte des Krans, diesmal nicht mehr angekündigt
Jetzt gerade 19.09. seit Mitternacht - Schieneschleifarbeiten. Auch nicht angekündigt, ich hab extra nochmal in der Post nachgeschaut.
Weil dass beim letzten Mal DAS Argument war: Ich wohne nicht in der Colingasse sondern in der Bürgerstraße. Mir bringe es somit nichts, wenn ihr die Colingasse informierts.
Ich hau mich jetzt aufs ohr und versuche meinen gesunden 4h Schlafrhythmus zu erwischen.
Edit: Arbeiten gingen tatsächlich bis 1:30 heißt für mich weniger als 4h Schlaf. Sicher gsund.
KOMMENTARE
Ich selbst wohne zum Glück nicht in dieser Gegend, aber ich fahre etwa 4 mal die Woche dort mit der Straßenbahn vorbei. Und ich wundere mich jedes Mal, dass da offensichtlich mit dem Bau nichts weitergeht. Fortschritte sieht man wenige bis keine. Da kann man die Anrainer wirklich nur bedauern.
Guten Tag,
Zu Ihrer Meldung werden wir die betroffene Baustelle überprüfen.
Im Sinne der Tiroler Baulärmverordnung ist in der Innenstadt eine Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten erforderlich. Dies beinhaltet auch die Einrichtung und Räumung von Baustellen, wie im gegenständlichen Fall der Abbau des Baukrans. Eine Ausnahmegenehmigung muss erteilt werden, wenn die betroffenen Arbeiten nicht unter Tag ausgeführt werden können.
Bezüglich der Schienen Schleifarbeiten erfolgte eine Kontaktaufnahme mit der IVB. Es wurde erläutert, dass Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebs nur in der Nacht erfolgen können. Zukünftig soll auf eine bessere Ankündigung geachtet werden.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Bau- und Feuerpolizei
Stadtmagistrat Innsbruck
Zu Ihrer Meldung werden wir die betroffene Baustelle überprüfen.
Im Sinne der Tiroler Baulärmverordnung ist in der Innenstadt eine Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten erforderlich. Dies beinhaltet auch die Einrichtung und Räumung von Baustellen, wie im gegenständlichen Fall der Abbau des Baukrans. Eine Ausnahmegenehmigung muss erteilt werden, wenn die betroffenen Arbeiten nicht unter Tag ausgeführt werden können.
Bezüglich der Schienen Schleifarbeiten erfolgte eine Kontaktaufnahme mit der IVB. Es wurde erläutert, dass Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebs nur in der Nacht erfolgen können. Zukünftig soll auf eine bessere Ankündigung geachtet werden.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Bau- und Feuerpolizei
Stadtmagistrat Innsbruck
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Christian Kugler, Amt für Bau- und Feuerpolizei, Tel. Nr. +43 512 5360 8218, post.baupolizei@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice