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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Verlassene und überflutete Baustelle, die auf Nachbarsgrundstück ragt

Meldungsnummer 532/2021
Erstellt am 19.08.2021 um 22:03 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Fischnalerstraße 8
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 20.08.2021
Dauer 13 Stunden
BESCHREIBUNG
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Auf dem Grundstück Fischnalerstraße 8 wurde vor einigen Monaten mit Bauarbeiten begonnen und eine Grube ausgehoben. Dabei wurde ein Teil des Nachbargrundstücks im Bereich Fürstenweg 27-33 weggerissen und ein Bauzaun errichtet, der nun weit in das Nachbargrundstück hineinragt und sogar den Spielplatz unzugänglich gemacht hat. Seit ca. 1 1/2 Monaten steht die Baustelle komplett still und es wurde seitdem kein Mensch mehr dort gesehen. In der Grube hat sich ca. 1 m hoch Wasser angesammelt und dient als stehendes Gewässer nun zahlreichen Insekten als Brutstätte. Der abgezäunte Bereich (inkl. Spielplatz) ist bereits stark zugewachsen.

Es ist sehr bedenklich, dass ein Bauträger sich erlauben kann, mitten in der Stadt eine Bauruine zu hinterlassen, die die Gesundheit der Anwohner:innen beeinträchtigt und außerdem Teile des Nachbargrundstücks zerstört und in Beschlag nimmt. Liebe Beamte in den zuständigen Stellen: sorgen Sie doch bitte dafür, dass solche Praktiken unterbunden und/oder entsprechend saktioniert werden.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 20.08.2021 um 09:27 Uhr
Titel: AW: Verlassene und überflutete Baustelle, die auf Nachbarsgrundstück ragt
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das angesprochene Bauvorhaben hat für die Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Bewilligung nach §90 StVO.
Ich werde Ihre Meldung daher an die Bau- und Feuerpolizei mit Bitte um Bearbeitung weiterleiten.

Freundliche Grüße
Martina Gura
Stadtmagistrat Innsbruck, Tiefbau
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 20.08.2021 um 11:50 Uhr
Titel: AW: Verlassene und überflutete Baustelle, die auf Nachbarsgrundstück ragt
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Sehr geehrter Herr,

Die Baustelle in der Fischnalerstraße 8 ist der Bau- und Feuerpolizei bekannt und wurde bereits öfter kontrolliert. Wegen des derzeit hohen Grundwasserstandes wurde die Baustelle momentan vom Bauherrn stillgelegt. Sobald der Wasserstand sinkt, damit ist im Herbst also ab September jedenfalls zu rechnen, werden die Bauarbeiten vermutlich fortgesetzt.
Allgemein ist die Ausführungszeit eines Bauvorhabens mit maximal vier Jahren begrenzt, darüber hinaus hat die Baubehörde keinen Einfluss auf den Bauablauf.

Zur Benützung des benachbarten Grundstückes (Fürstenweg 27-33) wurde im Bauverfahren die Zustimmung vom Verfügungsberechtigten des Grundstückes erteilt. Diesbezüglich muss ich Sie an Ihre zuständige Hauverwaltung verweisen.

Leider können wir Ihnen in Bezug auf Ihre Beschwerde nur diese Informationen übermitteln.

Freundliche Grüße

Dipl. Ing. Daniel Schaffenrath
Referent
Landeshauptstadt Innsbruck
BAU- UND FEUERPOLIZEI
Hochbau, Brandschutz und Bauphysik
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 17.05.2022 um 12:09 Uhr
Titel: AW: Verlassene und überflutete Baustelle, die auf Nachbarsgrundstück ragt
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Sehr geehrter Herr Schaffenrath,

Leider wurde auf der Baustelle nicht weiter gebaut, bzw. Sogar zurückgebaut (schon vorhandene schallung incl Bewährung wurde entfernt). Es fangen sich schon wieder an Pfützen zu bilden und der Gehsteig vor dem Grundstück befindet sich in einem bedenklichen zustand
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 24.05.2022 um 07:37 Uhr
Titel: AW: Verlassene und überflutete Baustelle, die auf Nachbarsgrundstück ragt
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Sehr geehrte Frau S.,
Wir können Sie darüber informieren, dass bei der gegenständlichen Baustelle der Bauherr gewechselt hat. Der neue Eigentümer berichtete, dass im Sommer bzw. Herbst die Arbeiten fortgesetzt werden.
Der Bauherr wird auf eine ordentliche Baustellenabsicherung hingewiesen.

Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath

Stadtmagistrat Innsbruck
Bau- und Feuerpolizei
 
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