Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Verbogener Verkehrsspiegel
Meldungsnummer | 487/2024 |
Erstellt am | 02.05.2024 um 13:11 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Innstraße 111 6020 Innsbruck |
Status | Nicht möglich |
Kommentare | 6 Kommentare |
BESCHREIBUNG
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0 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Innstraße 111, gegenüber der Garagenabfahrt, befindet sich ein Verkehrsspiegel. Der aus der Garage kommend rechte Spiegel (Richtung Metropol Kino) ist seit ein paar Tagen verbogen, sodass der Verkehr aus westlicher Richtung nicht mehr zu sehen ist. Vielen Dank!
in der Innstraße 111, gegenüber der Garagenabfahrt, befindet sich ein Verkehrsspiegel. Der aus der Garage kommend rechte Spiegel (Richtung Metropol Kino) ist seit ein paar Tagen verbogen, sodass der Verkehr aus westlicher Richtung nicht mehr zu sehen ist. Vielen Dank!
KOMMENTARE
Vielen Dank!
Sehr geehrter Melder,
der gegenständliche Spiegel befindet sich in Privateigentum somit dürfen wir den Spiegel nicht neu ausrichten.
Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
der gegenständliche Spiegel befindet sich in Privateigentum somit dürfen wir den Spiegel nicht neu ausrichten.
Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
Sehr geehrter Ing. Gruber,
vielen Dank für die schnelle Antwort und Information!
vielen Dank für die schnelle Antwort und Information!
Da es sich hier offensichtlich um einen Verkehrsspiegel handelt, der wahrscheinlich nicht nur für dieses Privatgrundstück hier steht, erhebt sich mir die Frage, ob man den Besitzer nicht OFFZIELL ermahnen könnte, den Spiegel richtig auszurichten oder ihn - falls er das nicht will - ganz abzubauen. Meiner Meinung nach ist GAR KEIN SPIEGEL besser als ein falsch ausgerichteter. Trägt denn dieser Privateigentümer auch die Konsequenzen, falls aufgrund des falsch ausgerichteten Spiegels ein Unfall passiert?
Habe heute morgens eine Leiter genommen den Spiegel selbst wieder neu ausgerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Johannes Wetzinger, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 8253, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice