Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Vandalismus
Meldungsnummer | 261/2024 |
Erstellt am | 07.03.2024 um 09:53 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Innstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 06.05.2024 |
Dauer | 60 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
AWT = Aktionistische Widerstandbewegung Tirol
1312 = Die Nummern stehen für die entsprechenden Buchstaben im Alphabet, die das Akronym ACAB ("All Cops are Bastards" – Alle Polizisten sind Bastarde)
1312 = Die Nummern stehen für die entsprechenden Buchstaben im Alphabet, die das Akronym ACAB ("All Cops are Bastards" – Alle Polizisten sind Bastarde)
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melderin,
ich habe den Missstand an die zuständigen Straßen- und. Werkmeister weitergeleitet. Diese werden die Missstände nach Zuständigkeit prüfen und gegebenenfalls nach Priorität und Verfügbarkeit der Mitarbeiter entfernen lassen. Ich weise darauf hin, dass nicht alle gemeldeten Graffitis und Beklebungen in die Zuständigkeit der Stadt Innsbruck fallen und manche Graffitis sogar angemeldet und dementsprechend legal sind. Ich bitte um Verständnis, dass diese Abklärungen etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Bei der Organisation der Entfernung von Graffitis werden von uns jene mit Hassbotschaften vorrangig behandelt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich ihre Meldungen so pauschal beantworten und auf "erledigt" stellen muss da es aufgrund der Menge der Vandalismusmeldungen, die Vielzahl unserer Zuständigkeitsbereiche und anderer vorrangiger Arbeiten nicht möglich ist einen Erledigungszeitraum zu nennen und jedes Foto einzeln zu beantworten.
Für die Weiterleitung an die ausführenden Stellen wäre es auch besser die Graffitis an die genannte Mailadresse zu schicken.
Ich bedanke mich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
ich habe den Missstand an die zuständigen Straßen- und. Werkmeister weitergeleitet. Diese werden die Missstände nach Zuständigkeit prüfen und gegebenenfalls nach Priorität und Verfügbarkeit der Mitarbeiter entfernen lassen. Ich weise darauf hin, dass nicht alle gemeldeten Graffitis und Beklebungen in die Zuständigkeit der Stadt Innsbruck fallen und manche Graffitis sogar angemeldet und dementsprechend legal sind. Ich bitte um Verständnis, dass diese Abklärungen etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Bei der Organisation der Entfernung von Graffitis werden von uns jene mit Hassbotschaften vorrangig behandelt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich ihre Meldungen so pauschal beantworten und auf "erledigt" stellen muss da es aufgrund der Menge der Vandalismusmeldungen, die Vielzahl unserer Zuständigkeitsbereiche und anderer vorrangiger Arbeiten nicht möglich ist einen Erledigungszeitraum zu nennen und jedes Foto einzeln zu beantworten.
Für die Weiterleitung an die ausführenden Stellen wäre es auch besser die Graffitis an die genannte Mailadresse zu schicken.
Ich bedanke mich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice