Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Unterbergerstrasse als EINBAHNSTRASSE
Meldungsnummer | 220/2021 |
Erstellt am | 15.04.2021 um 16:35 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Unterbergerstrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 26.01.2023 |
Dauer | 650 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen Herren,
Im Augenblick ist auf Grund von Baurbeiten der IKB die Unterbergerstrasse von Süden nach Norden als Einbahnstraße geführt.
Ich wohne seit 30 Jahren dort und meiner Meinung nach müsste diese Einbahnstraße ( ausgenommen Radfahrer ) dort auch nach der Baustelle weiterhin bestehen
da es dort auf Grund der Straßen Enge und dem nicht einhalten der Geschwindigkeit einer 30 er Zone immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen kommt.
Zudem wäre durch die Einbahnstraße eine erhebliche Verkehrsreduktion in diesem doch sehr stark bewohntem Gebiet für die Anrainer
eine enorme Lärm Reduktion da wie schon gesagt in diesem Bereich kaum einer sich an die Geschwindigkeit hält
(wird auch nicht kontrolliert (!)
Ich ersuche Sie höflichst dies zu prüfen und Bedanke mich im Namen aller betroffen Anwohner für eine Sinnvolle Verkehrsberuhigung
Im Augenblick ist auf Grund von Baurbeiten der IKB die Unterbergerstrasse von Süden nach Norden als Einbahnstraße geführt.
Ich wohne seit 30 Jahren dort und meiner Meinung nach müsste diese Einbahnstraße ( ausgenommen Radfahrer ) dort auch nach der Baustelle weiterhin bestehen
da es dort auf Grund der Straßen Enge und dem nicht einhalten der Geschwindigkeit einer 30 er Zone immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen kommt.
Zudem wäre durch die Einbahnstraße eine erhebliche Verkehrsreduktion in diesem doch sehr stark bewohntem Gebiet für die Anrainer
eine enorme Lärm Reduktion da wie schon gesagt in diesem Bereich kaum einer sich an die Geschwindigkeit hält
(wird auch nicht kontrolliert (!)
Ich ersuche Sie höflichst dies zu prüfen und Bedanke mich im Namen aller betroffen Anwohner für eine Sinnvolle Verkehrsberuhigung
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Meldung untergegangen ist.
Die Unterbergerstraße dauerhaft als Einbahnstraße zu führen, würde zu Umweg Verkehr in den umliegenden Straßen führen.
Auch hier findet sich hauptsächlich Wohnbebauung.
Darüber hinaus befindet sich die Unterbergerstraße in einer 30 km/h Zone, beidseitiges Parken ist durch Bodenmarkierungen erlaubt. Bei Einbahnführung erhöhen sich erfahrungsgemäß auch die gefahrenen Geschwindigkeiten, was gerade in 30er Zonen nicht wünschenswert ist.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Meldung untergegangen ist.
Die Unterbergerstraße dauerhaft als Einbahnstraße zu führen, würde zu Umweg Verkehr in den umliegenden Straßen führen.
Auch hier findet sich hauptsächlich Wohnbebauung.
Darüber hinaus befindet sich die Unterbergerstraße in einer 30 km/h Zone, beidseitiges Parken ist durch Bodenmarkierungen erlaubt. Bei Einbahnführung erhöhen sich erfahrungsgemäß auch die gefahrenen Geschwindigkeiten, was gerade in 30er Zonen nicht wünschenswert ist.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verzeihen Sie ,
Ich kann nur den Kopf schütteln wie wenig Interesse aus Ihrem Schreiben hervorgeht !
Ich würde Sie daher Bitten meine Bürgermeldung nochmals in den verschiedenen Punkte zu überprüfen
denn ganz offensichtlich wurde dies nicht ausreichend getan .
Besten Dank,
mit freundlichen Grüßen
Der Anrainer von Dort
Verzeihen Sie ,
Ich kann nur den Kopf schütteln wie wenig Interesse aus Ihrem Schreiben hervorgeht !
Ich würde Sie daher Bitten meine Bürgermeldung nochmals in den verschiedenen Punkte zu überprüfen
denn ganz offensichtlich wurde dies nicht ausreichend getan .
Besten Dank,
mit freundlichen Grüßen
Der Anrainer von Dort
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Amt für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice