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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln

Meldungsnummer 298/2024
Erstellt am 17.03.2024 um 10:45 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 18.03.2024
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Wenn ich das hier richtig verstehe, darf auf Laternen und Bäumen nicht geworben werden. Bitte um Weiterleitung an zuständigen Stellen und rasche Entfernung aller illegalen Plakate.

Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 7.2.2024 zum Thema Wahlwerbung u.A. folgenden Beschluss gefasst:

Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf nicht unmittelbar an Außenflächen von Gebäuden oder von Einfriedungen, an Brückenpfeilern, an Bäumen, an Wertstoffsammelcontainern, an Denkmälern oder an Sachen, die der religiösen Verehrung gewidmet sind, erfolgen.
Das Anschlagen von Druckwerken ist weiters unzulässig an Einrichtungen oder Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser oder Energie, dem öffentlichen Verkehr oder dem Post- und Fernmeldewesen dienen (dazu zählen insbesondere Laternen- und Abspannungsmasten, Schaltkästen, Notrufanlagen und Telefonzellen).
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 08:32 Uhr
Titel: AW: Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Abteilungsleiter Dr. Robert Schöpf, Magistratsabteilung III, Tel. Nr. +43 512 5360 3126, post.abteilungsleitung3@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 12:19 Uhr
Titel: AW: Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln
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Liebe Zuständigen der Stadt-Innsbruck.
Sehr geehrter Herr Baudirektor Dr. Robert Schöpf.

Definieren Sie bitte "Laternen-Mast".

Sind damit alle Beleuchtungsmasten (der IKB) gemeint für alle Straßen, Gehsteige, Plätze und Brücken?
Damit dürften dann wohl überhaupt keine Plakate auf bzw. an solchen Masten montiert werden, oder?

Und was ist ein "Abspannungsmast" ? Kann mir darunter noichts vorstellen.

Weiters wäre auch interessant zu erfahren, wo es in Innsbruck noch öffentliche "Notrufanlagen" gibt?

Die früher vorhandenen Notrufsäulen können damit ja wohl nicht gemeint sein:
https://innsbruck-erinnert.at/vor-dem-handy/

Bitte um Aufklärung und öffentliche Kommentierung zu den drei Punkten.

DANKE.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 13:32 Uhr
Titel: AW: AW: Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln
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Es ist ein Zitat aus einem Beschluss des Stadtsenats, s.o., nicht meine Worte
 
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Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 12:24 Uhr
Titel: AW: Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln
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Guten Tag,
nach nochmaliger hausinterner Recherche habe ich Ihre Meldung an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 13:34 Uhr
Titel: AW: AW: Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln
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Ich weiß zwar nicht was das Straßenrecht mit Plakaten auf Bäumen oder Laternen in einem Park zu tun haben, aber ich freue mich trotzdem über Auskunft
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 18.03.2024 um 13:36 Uhr
Titel: AW: Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln
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Sehr geehrte,

wir lassen jeden gemeldeten Standort überprüfen und leiten gegebenenfalls weitere Schritte ein.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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