Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Überbordende Wahlplakate - bitte um Entfernung aller unrechtmäßigen Tafeln
Meldungsnummer | 298/2024 |
Erstellt am | 17.03.2024 um 10:45 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 18.03.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wenn ich das hier richtig verstehe, darf auf Laternen und Bäumen nicht geworben werden. Bitte um Weiterleitung an zuständigen Stellen und rasche Entfernung aller illegalen Plakate.
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 7.2.2024 zum Thema Wahlwerbung u.A. folgenden Beschluss gefasst:
Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf nicht unmittelbar an Außenflächen von Gebäuden oder von Einfriedungen, an Brückenpfeilern, an Bäumen, an Wertstoffsammelcontainern, an Denkmälern oder an Sachen, die der religiösen Verehrung gewidmet sind, erfolgen.
Das Anschlagen von Druckwerken ist weiters unzulässig an Einrichtungen oder Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser oder Energie, dem öffentlichen Verkehr oder dem Post- und Fernmeldewesen dienen (dazu zählen insbesondere Laternen- und Abspannungsmasten, Schaltkästen, Notrufanlagen und Telefonzellen).
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 7.2.2024 zum Thema Wahlwerbung u.A. folgenden Beschluss gefasst:
Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf nicht unmittelbar an Außenflächen von Gebäuden oder von Einfriedungen, an Brückenpfeilern, an Bäumen, an Wertstoffsammelcontainern, an Denkmälern oder an Sachen, die der religiösen Verehrung gewidmet sind, erfolgen.
Das Anschlagen von Druckwerken ist weiters unzulässig an Einrichtungen oder Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser oder Energie, dem öffentlichen Verkehr oder dem Post- und Fernmeldewesen dienen (dazu zählen insbesondere Laternen- und Abspannungsmasten, Schaltkästen, Notrufanlagen und Telefonzellen).
KOMMENTARE
Liebe Zuständigen der Stadt-Innsbruck.
Sehr geehrter Herr Baudirektor Dr. Robert Schöpf.
Definieren Sie bitte "Laternen-Mast".
Sind damit alle Beleuchtungsmasten (der IKB) gemeint für alle Straßen, Gehsteige, Plätze und Brücken?
Damit dürften dann wohl überhaupt keine Plakate auf bzw. an solchen Masten montiert werden, oder?
Und was ist ein "Abspannungsmast" ? Kann mir darunter noichts vorstellen.
Weiters wäre auch interessant zu erfahren, wo es in Innsbruck noch öffentliche "Notrufanlagen" gibt?
Die früher vorhandenen Notrufsäulen können damit ja wohl nicht gemeint sein:
https://innsbruck-erinnert.at/vor-dem-handy/
Bitte um Aufklärung und öffentliche Kommentierung zu den drei Punkten.
DANKE.
Sehr geehrter Herr Baudirektor Dr. Robert Schöpf.
Definieren Sie bitte "Laternen-Mast".
Sind damit alle Beleuchtungsmasten (der IKB) gemeint für alle Straßen, Gehsteige, Plätze und Brücken?
Damit dürften dann wohl überhaupt keine Plakate auf bzw. an solchen Masten montiert werden, oder?
Und was ist ein "Abspannungsmast" ? Kann mir darunter noichts vorstellen.
Weiters wäre auch interessant zu erfahren, wo es in Innsbruck noch öffentliche "Notrufanlagen" gibt?
Die früher vorhandenen Notrufsäulen können damit ja wohl nicht gemeint sein:
https://innsbruck-erinnert.at/vor-dem-handy/
Bitte um Aufklärung und öffentliche Kommentierung zu den drei Punkten.
DANKE.
Es ist ein Zitat aus einem Beschluss des Stadtsenats, s.o., nicht meine Worte
Guten Tag,
nach nochmaliger hausinterner Recherche habe ich Ihre Meldung an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
nach nochmaliger hausinterner Recherche habe ich Ihre Meldung an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Ich weiß zwar nicht was das Straßenrecht mit Plakaten auf Bäumen oder Laternen in einem Park zu tun haben, aber ich freue mich trotzdem über Auskunft
Sehr geehrte,
wir lassen jeden gemeldeten Standort überprüfen und leiten gegebenenfalls weitere Schritte ein.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
wir lassen jeden gemeldeten Standort überprüfen und leiten gegebenenfalls weitere Schritte ein.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Abteilungsleiter Dr. Robert Schöpf, Magistratsabteilung III, Tel. Nr. +43 512 5360 3126, post.abteilungsleitung3@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice