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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Stacheldraht in der Siedlung neben Fußweg und in der Nähe des Spielplatzes
Meldungsnummer | 939/2024 |
Erstellt am | 15.08.2024 um 13:33 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Wiesengasse 17/17a 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 16.08.2024 |
Dauer | 20 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Leider gibt es in unserer Siedlung schon seit einiger Zeit zwischen den Büschen eines Gartens Stacheldraht. Auch hier ist der Wohnungsmieter nicht gewillt, diesen zu entfernen, obwohl sein eigenes Kind dort spielt...
Vielleicht ist es möglich, zu erreichen, dass der Stacheldraht entfernt wird (es ist eine Stadtwohnung) - ich glaube nicht, dass das hier zulässig ist und vernünftig sowieso nicht.
Vielleicht ist es möglich, zu erreichen, dass der Stacheldraht entfernt wird (es ist eine Stadtwohnung) - ich glaube nicht, dass das hier zulässig ist und vernünftig sowieso nicht.
KOMMENTARE
Da es sich (wie vermerkt) um eine Stadtwohnung handelt, ist in dem Fall wahrscheinlich die Stadt die Eigentümerin. Wäre vielleicht am einfachsten, wenn nach Abklärung der Situation die dafür Zuständigen der Stadt (oder der Wohnungsmieter, den es bisher nicht interessiert) aufgefordert werden, den Stacheldraht zu entfernen.
5 von 5 (1 bewerten)
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der zuständige Straßenmeister wird den Stacheldraht ausmessen. Ich werde die Liegenschaftseigentümerin bzw. den Eigentümer anschreiben und zur Entfernung auffordern sofern die Höhe gemäß Straßenverkehrsordnung nicht gegeben ist. Sollte dem nicht nachgekommen werden so werde ich den Fall an die Verkehrsbehörde zur weiteren Maßnahmensetzung weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)