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Stacheldraht in der Siedlung neben Fußweg und in der Nähe des Spielplatzes

Meldungsnummer 939/2024
Erstellt am 15.08.2024 um 13:33 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Wiesengasse 17/17a
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 16.08.2024
Dauer 20 Stunden
BESCHREIBUNG
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Leider gibt es in unserer Siedlung schon seit einiger Zeit zwischen den Büschen eines Gartens Stacheldraht. Auch hier ist der Wohnungsmieter nicht gewillt, diesen zu entfernen, obwohl sein eigenes Kind dort spielt...
Vielleicht ist es möglich, zu erreichen, dass der Stacheldraht entfernt wird (es ist eine Stadtwohnung) - ich glaube nicht, dass das hier zulässig ist und vernünftig sowieso nicht.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 16.08.2024 um 09:49 Uhr
Titel: AW: Stacheldraht in der Siedlung neben Fußweg und in der Nähe des Spielplatzes
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Sehr geehrte Melderin,

der zuständige Straßenmeister wird den Stacheldraht ausmessen. Ich werde die Liegenschaftseigentümerin bzw. den Eigentümer anschreiben und zur Entfernung auffordern sofern die Höhe gemäß Straßenverkehrsordnung nicht gegeben ist. Sollte dem nicht nachgekommen werden so werde ich den Fall an die Verkehrsbehörde zur weiteren Maßnahmensetzung weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 16.08.2024 um 13:43 Uhr
Titel: AW: AW: Stacheldraht in der Siedlung neben Fußweg und in der Nähe des Spielplatzes
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Da es sich (wie vermerkt) um eine Stadtwohnung handelt, ist in dem Fall wahrscheinlich die Stadt die Eigentümerin. Wäre vielleicht am einfachsten, wenn nach Abklärung der Situation die dafür Zuständigen der Stadt (oder der Wohnungsmieter, den es bisher nicht interessiert) aufgefordert werden, den Stacheldraht zu entfernen.
 
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