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Rösslsteig Metallverbauung zu eng

Meldungsnummer 81/2024
Erstellt am 28.01.2024 um 10:01 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Rösslsteig
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 18 Kommentare
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Hier wurde leider die Metallverbauung am unteren Eingang(bzw. Ausgang) des Rösslsteig so eng montiert dass man mit einem Radanhänger oder Lastenrad sehr schwer oder gar nicht passieren kann.
Ein halber Meter mehr Platz würde schon reichen um besser oder überhaupt durchzukommen.

Kann mir auch vorstellen dass mit Doppelkinderwagen der Durchgang problematisch ist!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 28.01.2024 um 15:50 Uhr
Titel: AW: Rösslsteig Metallverbauung zu eng
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Bitte zu beachten, dass der Rösslsteig ein reiner Fußweg ist und daher auch zum Radfahren nicht mehr geeignet sein braucht - also Fehleintrag - schieben geht allemal!
 
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Kommentar erstellt am: 28.01.2024 um 17:01 Uhr
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Leider kann ich mit meinem Fahradanhänger ohne fremde Hilfe nicht durchschieben - von Durchfahren red ich ja nicht, bin mir bewusst dass dies ein Fussweg ist!
 
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Kommentar erstellt am: 29.01.2024 um 08:53 Uhr
Titel: AW: Rösslsteig Metallverbauung zu eng
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 29.01.2024 um 09:12 Uhr
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Wenn es nicht so viele rücksichtlose Fahradfahrer:innen geben würde, dann wären hier gar kein Sperr-Bügel nötig. Man sollte sich also ehe bei denen beschweren die das Problem verursachen, statt bei den Verantwortlichen der Stadt, die immer nur stets bemühts sind für alle das Beste zu machen. Verantwortung haben die Radfahrenden zuerst wahrzunehmen. Nur meine bescheidene Meinung. DANKE.
PS: Bin selbst übrigens ein intensiver Radfahrender und ich nehme stets Rücksicht auf alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen. Vor Allem auch auf die Fußgänger:innen die für mich höchste Priorität genießen.
 
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Kommentar erstellt am: 29.01.2024 um 12:23 Uhr
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Bin im Prinzip auch Ihrer Meinung - nur bringt mir das nix wenn ich mich bei rücksichtslosen Radfahrern beschwere, denn die wirds immer geben.
Ein Fussweg muss auch mit Rad plus Anhänger, Kinderwagen etc. passierbar sein!
 
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Kommentar erstellt am: 29.01.2024 um 13:07 Uhr
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.... möchte mal sehen wer da ein Lastenrad rauf schiebt ... Leergewicht OHNE Akku und Beladung ca. 60 - 65 kg!
 
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Kommentar erstellt am: 29.01.2024 um 13:57 Uhr
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Ein Lastenrad, das eine Schiebefunktion hat zum Beispiel
 
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Kommentar erstellt am: 29.01.2024 um 14:02 Uhr
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..ok, aber gilt das dann noch als schieben wenn es sich mit elektr. Unterstützung bewegt?
 
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Kommentar erstellt am: 30.01.2024 um 19:40 Uhr
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Ja, wieso nicht?
 
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Kommentar erstellt am: 30.01.2024 um 22:18 Uhr
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dieses Verkehrsschild am Rösslsteig erübrigt die Diskussion ob der Einstieg zu eng für Fahrradfahrer ist.
 
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Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 11:55 Uhr
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Zum "Gehweg" - Verkehrzeichen: Wo laufen bei uns eigentlich noch Männer mit Hut herum, die kleine Mädchen an der Hand halten?
Dieses antiquierte Verkehrszeichen entspricht zwar der aktuellen StVO, es könnte heutzutage aber vlt. als Werbung für pädophil veranlagte Männer interpretiert werden? Ich rege daher an, über eine gendergerechte Adaptierung der Piktogramme nachzudenken (betrifft ja viele Schilder) und an den Bund heranzutragen.

Straßenverkehrsordnung 1960 § 52
 
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Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 10:40 Uhr
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Rösslsteig ist ausnahmslos für Fußgänger und das ist gut so. Radfahrer wie bisher über Mariahilfkirche, über Kirschentalgasse, über Höttinger Auffahrt oder über Höttinger Gasse fahren! Der Rösslsteig ist keine Alternative für Radfahrer, viel zu eng und zu steil und auch nur für Gehende angelegt!
 
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Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 14:59 Uhr
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Wer sagt denn, dass dies zwingend ein Mann sein muss? Kann genauso eine Frau sein, die einen Hut trägt.
Genauso das Zeichen, wo die Person, einen Rock trägt.
Es wird hier das Geschlecht unterstellt aufgrund der Bekleidung.
 
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Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 11:35 Uhr
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Sehr geehrter Melder,

der Abstand der Verbauung ist so ausgelegt, dass durchkommende Verkehrsteilnehmer entgegenkommende Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich behindern und eine Barriere für Radfahrer bzw. andere auf dem Steig nicht erlaubte Fortbewegungsmittel darstellt. Um den Durchgang für Kinderwägen ect. zu erleichtern wurde bereits einmal die Breite durch Entfernung des hinteren Bügels erhöht.
Eine neuerliche Erhöhung der Durchgangsbreite würde der baulichen Maßnahme jeden Sinn nehmen.

Ich bitte um Verständnis, dass eine Erhöhung der Durchgangsbreite nicht geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
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Kommentar erstellt am: 01.02.2024 um 20:12 Uhr
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Schade - aber danke Ihnen trotzdem für Ihre Antwort!
 
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Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 11:48 Uhr
Titel: Frauen im öffentlichen Verkehr
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Warum sorgt man in Bezug auf Verkehrszeichen im öffentlichen Raum nicht für eine bessere Wahrnehmung und Balance in der Geschlechterdarstellung? Warum werden hauptsächlich Männer abgebildet ?

Straßenverkehrsordnung 1960 § 52

Unsere StVO berücksicht mE viel zu wenig die Darstellung von Frauen und auch s.g. nicht binäre Menschen werden aktuell nicht berücksichtigt.

Wenn man neuerdings sogar am amtlichen Meldeformular der Stadt Innsbruck die Wahl zwischen 5 Geschlechter offeriert bekommt plus Option zur Nichbekanntgabe!, dann sollte man im öffentlichen (Verkehrs-)Raum bitte wohl ebenfalls für mehr Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit aller gesetzlich festgelegten Geschlechterausprägungen auf Verkehrsschildern sorgen, oder?

DANKE.

Zum Beispiel Deutschland macht es hier schon besser (siehe Foto vom offiziellen Schild "GEHWEG").
 
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Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 15:03 Uhr
Titel: AW: Frauen im öffentlichen Verkehr
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... jetzt wird´s aber langsam lächerlich ...
 
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Kommentar erstellt am: 31.01.2024 um 16:23 Uhr
Titel: AW: Frauen im öffentlichen Verkehr
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Am besten 72 verschiedene Tafeln nebeneinander damit niemand zu kurz kommt!
Und das beschriebene Offert der Stadt muss auch überdacht werden!
Danke!
Und auf ihre Frage: NEIN sollte man nicht.
 
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