Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Rechtliche Frage: Obstbäume auf öffentlichem Grund
Meldungsnummer | 619/2023 |
Erstellt am | 26.08.2023 um 11:21 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Sillsteg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 29.08.2023 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Darf Obst von Obstbäumen auf öffentlichem Grund (Parks, Grünanlagen) welches frei zugänglich ist gepflückt werden für den Eigenbedarf?
Herzliche Grüße
Herzliche Grüße
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr U.,
in Kleinmengen für den Eigenbedarf kann Obst von den in unseren Anlagen befindlichen Bäumen geerntet werden.
Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Grünanlagen
in Kleinmengen für den Eigenbedarf kann Obst von den in unseren Anlagen befindlichen Bäumen geerntet werden.
Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Grünanlagen
Danke ☺️
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Thomas Klingler, Amt für Grünanlagen, Tel. Nr. +43 512 5360 7150, post.stadtgartenverwaltung@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice