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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Rauchverbot in Büros von Gemeinde?

Meldungsnummer 541/2023
Erstellt am 01.08.2023 um 13:32 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Fallmerayerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 03.08.2023
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
In letzter Zeit ist leider vermehrt starker Zigarettenrauch im Haus Fallmerayerstrasse 2 zu bemerken. Heute morgen um 8 Uhr war das Stiegenhaus wieder stark verraucht. Es befindet sich eine Krippe mit Kleinkindern im 2. Stock und wir müssen jeden Tag durch den Gestank die zwei Stockwerke hochgehen. Für kleine Kinder ist Zigarettenrauch stark gesundheitsschädlich.
Die Partei im 2. Stock sagt, es wird in den Büros der Stadt geraucht (auch am Balkon). Im Erdgeschoss steht groß Rauchverbot auf der Tür, bitte kümmern sie sich darum, dass das eingehalten wird. Dankeschön!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 01.08.2023 um 15:31 Uhr
Titel: AW: Rauchverbot in Büros von Gemeinde?
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Sehr geehrte Melderin,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an das Büro Frau Magistratsdirektorin Mag. Gabriele Herlitschka, MSc, Tel. Nr. +43 512 5360 3336, kontakt@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.08.2023 um 08:45 Uhr
Titel: AW: Rauchverbot in Büros von Gemeinde?
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Sehr geehrte Melderin,

vielen Dank für die Information, die wir gerne als Grundlage verwenden unsere Mitarbeiter/innen entsprechend über die Auswirkungen in Bezug auf den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz hinzuweisen. Wie erwähnt, gilt ein Rauchverbot auch in sonstigen Räumen öffentlicher Orte, welches auch nicht umgangen werden soll.

In diesem Sinne werden wir die geeigneten Maßnahmen setzen und dabei vor allem auch auf die Eigenverantwortung der Mitarbeiter/innen hinweisen.

Vielen Dank
Beste Grüße
Mag. Martin Rupprechter
Magistratsdirektorin-Stellvertreter
 
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