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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Querparken in den Gehsteig hinein

Meldungsnummer 1006/2024
Erstellt am 29.08.2024 um 05:31 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Goethestraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 11.09.2024
Dauer 13 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Goethestraße und in vielen anderen Straßen parken immer wieder Fahrzeuge in den Gehsteig hinein. Dadurch werden die Fußwege noch beengter. Besonders für Gehbehinderte und Menschen mit Kinderwägen ist das ein zusätzliches Hindernis. Wie ist hier die Rechtsprechung? Können Fahrzeugehalter:innen für diese Parkweise abgestraft werden?

Grundsätzlich wäre eine konsequente Umwandlung von Querparkplätz in Längsparkplatze eine Verbesserung für Zufußgehende.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 29.08.2024 um 10:56 Uhr
Titel: AW: Querparken in den Gehsteig hinein
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Kommentar erstellt am: 29.08.2024 um 13:35 Uhr
Titel: AW: Querparken in den Gehsteig hinein
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Versuch es mal mit vergössern….
 
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Kommentar erstellt am: 29.08.2024 um 13:37 Uhr
Titel: AW: Querparken in den Gehsteig hinein
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Ich kann es lesen. Es beginnt mit K…….
 
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Kommentar erstellt am: 29.08.2024 um 23:13 Uhr
Titel: AW: Querparken in den Gehsteig hinein
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In der Schillerstrasse ist es das gleiche, Mozartstrasse ähnlich - gestraft wird nicht????? Die Parkübwrwacher gehen einfach vorbei - ich vermute dass es zu lästig ist hier ein Mandat zu erteilen ( Beweisfoto usw,)
 
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Kommentar erstellt am: 30.08.2024 um 10:52 Uhr
Titel: AW: Querparken in den Gehsteig hinein
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Christian Schneider, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 11.09.2024 um 17:34 Uhr
Titel: AW: Querparken in den Gehsteig hinein
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