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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Parkplatz bei Pradler Friedhof

Meldungsnummer 549/2021
Erstellt am 27.08.2021 um 12:21 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Kaufmannstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 10 Kommentare
Erledigt am 15.10.2021
Dauer 48 Tage
BESCHREIBUNG
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Es gab einen Behindertenparkplatz. Den haben sie umgebaut dass auch Rollstuhlfahrer am Gehsteig kommen. Alles Gut und recht, das passt auch. Aber am Foto sieht man den alten Parkplatz noch. Jetzt ist der neue daneben und ein „ganzer“ Parkplatz verschwunden. Keiner konnte mir sagen warum das jetzt so viel Platz braucht.
(Von dem Aufwand und Kosten gar nicht zu sprechen)
-> Pradler Friedhof (Haupteingang)
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 30.08.2021 um 08:44 Uhr
Titel: AW: Parkplatz bei Pradler Friedhof
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Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben über www.buergermeldungen.com eine Meldung veröffentlicht. Allerdings haben Sie sich laut den AGB nicht ordnungsgemäß angemeldet. Ich ersuche Sie daher, Ihre Daten zu vervollständigen (Straße und Hausnummer fehlen). Ansonsten muss Ihre Bürgermeldung gelöscht werden.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 30.08.2021 um 10:42 Uhr
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Erledigt
 
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Kommentar erstellt am: 30.08.2021 um 11:09 Uhr
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Sehr geehrter Herr S.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 02.09.2021 um 17:16 Uhr
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Da es für diese Situation keine logische Erklärung gibt, werden sie wenn überhaupt, nur irgendeine sinnbefreite Floskel als Antwort erhalten. Der Behindertenparkplatz war wie man sieht am ursprünglichen Platz bestens situiert da er genau neben dem Gehsteig gelegen war. Man konnte leicht schräg parken und verhinderte dadurch auch das Verparken der Fahrertür. Nun ist er vom Gehsteig weggerückt die gelbe Fläche wird bei Beerdigungen sicher verparkt und Konfliktsituationen wieder vorprogrammiert. Ist wieder einmal typisch für den derzeitigen Zeitgeist in Innsbruck.
 
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Kommentar erstellt am: 07.09.2021 um 20:40 Uhr
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Bis heute noch keine plausible Erklärung bekommen.
 
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Kommentar erstellt am: 13.09.2021 um 15:51 Uhr
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27.08. bis 13.09. keine Antwort aber Hr Sukopf schreibt alles ok!
Muss man sich hier eine Antwort erst basteln oder kann man doch zeitnah antworten. Der Bürger fühlt sich so gefrotzelt!
 
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Kommentar erstellt am: 21.09.2021 um 10:26 Uhr
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Arbeitet Herr Zimmeter noch bei der Stadt und bekommt man hier endlich einmal eine Antwort!!!! Beim Thema Verkehr wird nur mehr über die Bürger drübergefahren !!!! Diskussion und Antwort überflüssig.
 
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Kommentar erstellt am: 26.09.2021 um 10:52 Uhr
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Einfach nur eine Frechheit dieses bewusste Ignorieren und Nichtbeachten seitens der Stadt !
 
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Kommentar erstellt am: 10.10.2021 um 19:02 Uhr
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Hallo, wann darf ich mit einer Kontaktaufnahme rechnen?
 
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Kommentar erstellt am: 15.10.2021 um 09:22 Uhr
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Sehr geehrter Herr S.!

Auslöser für die Änderung des Behindertenparkplatzes war die Errichtung der Auffahrtsrampe für behinderte Personen.

Lt. StVO 1960, §24 Abs.1, lit.I, ist das Halten und Parken vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen verboten. Dadurch musste der Behindertenstellplatz neben der neuen Rampe markiert werden und der Platz vor der Rampe darf nicht verstellt werden. Um dieses Verbot deutlich zu machen, wurde die gelbe ZickZackLinie markiert.

Freundliche Grüße
Amt Tiefbau

post.tiefbau@innsbruck.gv.at
0512 5360 3114
 
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