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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Öffentlicher oder privater Grund vor der Diskothek?

Meldungsnummer 811/2023
Erstellt am 08.10.2023 um 18:29 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Brunecker Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 12.10.2023
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Abend,

die Betreiber des Lokals "Luna" in der Brunecker Straße in Innsbruck, beanspruchen mittels Absperrungen einen Teil des Bürgersteigs. Handelt es sich bei dem Bürgersteig um Privatgrund oder ist der Bürgersteig öffentlich?

MfG,

MP
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.10.2023 um 08:35 Uhr
Titel: AW: Öffentlicher oder privater Grund vor der Diskothek?
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 12.10.2023 um 07:32 Uhr
Titel: AW: Öffentlicher oder privater Grund vor der Diskothek?
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Sehr geehrte,

Der Gehsteig entlang des Gebäudes Brunecker Straße 1 - 3 befindet sich zum Teil im Öffentlichen Gut zum Teil auf Privatgrund.
Für die Inanspruchnahme von Öffentlichem Gut zu verkehrsfremden Zwecken kann eine Bewilligung bei der Straßenverkehrsbehörde erwirkt werden.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Insnbuck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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