Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Nutzung des öffentlichen Raums für kommerzielle Werbezwecke
Meldungsnummer | 1324/2024 |
Erstellt am | 30.10.2024 um 15:21 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Leopoldstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 30.10.2024 |
Dauer | 1 Stunde |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Liebes Team der Stadtverwaltung,
mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass Unternehmen, darunter auch ein großer Bankkonzern, kommerzielle Werbung direkt auf öffentlichen Flächen wie Geh- und Radwegen sowie bei Bushaltestellen durch Spraying anbringen. Das wirft für mich die Frage auf, ob solche Werbeaktionen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind und ob die genannten Maßnahmen entsprechend abgestimmt wurden.
Der öffentliche Raum ist für uns alle da, und Werbemaßnahmen dieser Art wirken gerade im Verkehr (z. B. an Radwegen) irritierend und beeinträchtigen das Stadtbild. Falls keine Genehmigungen vorliegen, freue ich mich auf Werbeforme, die den öffentlichen Raum weniger stark beanspruchen.
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Auskunft und freue mich auf eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass Unternehmen, darunter auch ein großer Bankkonzern, kommerzielle Werbung direkt auf öffentlichen Flächen wie Geh- und Radwegen sowie bei Bushaltestellen durch Spraying anbringen. Das wirft für mich die Frage auf, ob solche Werbeaktionen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind und ob die genannten Maßnahmen entsprechend abgestimmt wurden.
Der öffentliche Raum ist für uns alle da, und Werbemaßnahmen dieser Art wirken gerade im Verkehr (z. B. an Radwegen) irritierend und beeinträchtigen das Stadtbild. Falls keine Genehmigungen vorliegen, freue ich mich auf Werbeforme, die den öffentlichen Raum weniger stark beanspruchen.
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Auskunft und freue mich auf eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Guten Tag,
derartige Werbemaßnahmen bedürfen einer Gestattung durch den Straßenerhalter, in diesem Fall ist uns keine Abstimmung bekannt.
Vielen Dank für die Meldung. Wir werden uns mit den Zuständigen in Verbindung setzten.
freundliche Grüße
Straßenverwaltung
derartige Werbemaßnahmen bedürfen einer Gestattung durch den Straßenerhalter, in diesem Fall ist uns keine Abstimmung bekannt.
Vielen Dank für die Meldung. Wir werden uns mit den Zuständigen in Verbindung setzten.
freundliche Grüße
Straßenverwaltung
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 8018, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice