Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Nutzung des öffentlichen Raums für kommerzielle Werbezwecke

Meldungsnummer 1324/2024
Erstellt am 30.10.2024 um 15:21 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Leopoldstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 30.10.2024
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Liebes Team der Stadtverwaltung,

mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass Unternehmen, darunter auch ein großer Bankkonzern, kommerzielle Werbung direkt auf öffentlichen Flächen wie Geh- und Radwegen sowie bei Bushaltestellen durch Spraying anbringen. Das wirft für mich die Frage auf, ob solche Werbeaktionen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind und ob die genannten Maßnahmen entsprechend abgestimmt wurden.

Der öffentliche Raum ist für uns alle da, und Werbemaßnahmen dieser Art wirken gerade im Verkehr (z. B. an Radwegen) irritierend und beeinträchtigen das Stadtbild. Falls keine Genehmigungen vorliegen, freue ich mich auf Werbeforme, die den öffentlichen Raum weniger stark beanspruchen.

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Auskunft und freue mich auf eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 30.10.2024 um 16:16 Uhr
Titel: AW: Nutzung des öffentlichen Raums für kommerzielle Werbezwecke
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 8018, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 30.10.2024 um 16:29 Uhr
Titel: AW: Nutzung des öffentlichen Raums für kommerzielle Werbezwecke
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag,
derartige Werbemaßnahmen bedürfen einer Gestattung durch den Straßenerhalter, in diesem Fall ist uns keine Abstimmung bekannt.
Vielen Dank für die Meldung. Wir werden uns mit den Zuständigen in Verbindung setzten.

freundliche Grüße
Straßenverwaltung

 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN