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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Nicht barrierefreie Höttinger Gasse
Meldungsnummer | 1030/2023 |
Erstellt am | 05.12.2023 um 10:49 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Höttinger Gasse 32 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 21.05.2024 |
Dauer | 167 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Beim Haus Nr 32 in der Höttinger Gasse ist eine Gehsteig-Engstelle, die durch eine Unterführung umgangen werden kann.
Das ist für Menschen praktisch, die gut gehen können, aber für beeinträchtigte Personen nicht, denn hier sind fünf rampenfreie Stufen zu bewältigen oder beim zweiten Durchgang auch einige. Auch die Pflasterung ist schwer zu bewältigen, wenn ein Rollator oder ein Rollstuhl dorthin muss - und öfters ist sie auch defekt. Das heißt, es fehlen einige Steine und liegen auf der Seite.. Dort ist übrigens auch ein Bank-Foyer.
Auch zwischen Nr. 1 und Nr. 2 der Höttinger Gasse ist Barrierefreiheit nicht gegeben, weil der "Gehsteig" viel zu hoch und zu schmal und die Fahrbahn nicht entsprechend verkehrsberuhigt ist. (Etwa mti einer Begegnungszone). Das entspricht nicht mehr den modernen Standards und Fußgänger*innen sind extrem benachteiligt.
Übrigens fehlen auch mehrere Zebrastreifen und das Schrammbord bei Nr. 41.
Solange es solche Hindernisse gibt, ist Innsbruck keine barrierefreie Stadt.
Das ist für Menschen praktisch, die gut gehen können, aber für beeinträchtigte Personen nicht, denn hier sind fünf rampenfreie Stufen zu bewältigen oder beim zweiten Durchgang auch einige. Auch die Pflasterung ist schwer zu bewältigen, wenn ein Rollator oder ein Rollstuhl dorthin muss - und öfters ist sie auch defekt. Das heißt, es fehlen einige Steine und liegen auf der Seite.. Dort ist übrigens auch ein Bank-Foyer.
Auch zwischen Nr. 1 und Nr. 2 der Höttinger Gasse ist Barrierefreiheit nicht gegeben, weil der "Gehsteig" viel zu hoch und zu schmal und die Fahrbahn nicht entsprechend verkehrsberuhigt ist. (Etwa mti einer Begegnungszone). Das entspricht nicht mehr den modernen Standards und Fußgänger*innen sind extrem benachteiligt.
Übrigens fehlen auch mehrere Zebrastreifen und das Schrammbord bei Nr. 41.
Solange es solche Hindernisse gibt, ist Innsbruck keine barrierefreie Stadt.
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aus verkehrsrechtlicher Sicht können (breitere) Gehsteige und Schutzwege in der Höttinger Gasse nicht umgesetzt werden. Dazu fehlen die erforderlichen Grundflächen.
Die Durchgänge befinden sich auf Privatgrund.
Die Verordnung einer Verkehrsberuhigung (z.B. Begegnungszone - wie von Ihnen als Beispiel genannt) fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderates.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht