Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Nacharbeiten Baustelle Stadtcarree
Meldungsnummer | 778/2022 |
Erstellt am | 22.11.2022 um 22:47 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Sonnenburgstraße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 28.11.2022 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Im Stadtcarree, Baustelle Südring, Ecke Sonnenburgstraße finden samstags und neuerdings auch werktags um 22.45 (noch nicht beendet) laute Arbeiten statt. Die Stadt Innsbruck hat für diese Nachtarbeiten ihre Erlaubnis erteilt. Auf die Ruhezeiten der sowieso schon beanspruchten Anwohner:innen wird keine Rücksicht genommen.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau R.,
Eine Bewilligung für Nachtarbeiten liegt bei der gegenständlichen Baustelle nicht vor.
Aufgrund Ihrer Beschwerde wurde der Bauherr auf die Einhaltung der zulässigen Arbeitszeiten gemäß Tiroler Baulärmverordnung hingewiesen. Es erfolgte eine schriftliche Bestätigung des Bauherrn, dass die ausführenden Firmen angewiesen wurden die vorgeschriebenen Arbeitszeiten (Abends, an Wochenenden und Feiertagen) einzuhalten.
Ich hoffe, dass damit die Lärmbelästigung unterbleibt.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Bau- und Feuerpolizei
Stadtmagistrat Innsbruck
Eine Bewilligung für Nachtarbeiten liegt bei der gegenständlichen Baustelle nicht vor.
Aufgrund Ihrer Beschwerde wurde der Bauherr auf die Einhaltung der zulässigen Arbeitszeiten gemäß Tiroler Baulärmverordnung hingewiesen. Es erfolgte eine schriftliche Bestätigung des Bauherrn, dass die ausführenden Firmen angewiesen wurden die vorgeschriebenen Arbeitszeiten (Abends, an Wochenenden und Feiertagen) einzuhalten.
Ich hoffe, dass damit die Lärmbelästigung unterbleibt.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Bau- und Feuerpolizei
Stadtmagistrat Innsbruck
Sehr geehrter Herr Schaffenrath.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mich verwundert es sehr, dass es keine Bewilligung für Nachtarbeiten gibt, da ich am Abend meines ersten Kommentars hier im Forum die Polizei verständigt habe und diese mir versicherten, dass eine Bewilligung vorliegt. "Ich solle froh sein, dass damit die Bauarbeiten schneller fertig gestellt sind".
Außerdem finden gerade zu diesem Zeitpunkt wieder Arbeiten an der Baustelle statt (sowie auch gestern Abend um die jeweils gleiche Uhrzeit, ca bis 23.00 oder länger)
Welche Möglichkeiten bleiben mir nun, dies zu melden?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mich verwundert es sehr, dass es keine Bewilligung für Nachtarbeiten gibt, da ich am Abend meines ersten Kommentars hier im Forum die Polizei verständigt habe und diese mir versicherten, dass eine Bewilligung vorliegt. "Ich solle froh sein, dass damit die Bauarbeiten schneller fertig gestellt sind".
Außerdem finden gerade zu diesem Zeitpunkt wieder Arbeiten an der Baustelle statt (sowie auch gestern Abend um die jeweils gleiche Uhrzeit, ca bis 23.00 oder länger)
Welche Möglichkeiten bleiben mir nun, dies zu melden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau R.,
Geht der Baustellenlärm vom neuen Wohnbau aus oder betrifft ihre Beschwerde Bauarbeiten an der Straße?
Die Bau- und Feuerpolizei ist neben der Baubehörde zuständig für die Bewilligung von Nachtarbeiten bei Hochbauten und damit für Arbeiten an der Baustelle BV Stadtcarree. Ausserhalb der Bürozeiten kümmert sich die Mobile Überwachungsgruppe (Tel.: 0512 5360 1272) um Baulärmbeschwerden. Für das gegenständliche BV liegt keine Ausnahmegenehmigung vor.
Handelt es sich bei den von Ihnen beschriebenen Arbeiten um Bauarbeiten an der Straße, dann ist die Baubehörde nicht zuständig. Diese Tätigkeiten fallen unter das Aufgabengebiet des Referats Straßenverkehr und Straßenrecht. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung gibt es hierzu auch immer einen Information an die Polizei, damit lässt sich ihre Auskunft am Abend der ersten Beschwerde erklären.
Ich bitte um Rückmeldung über die Art des Baulärms.
Der Bauherr des Stadtcarrees wird neuerlich über die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß Baulämverordnung hingewiesen.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Bau- und Feuerpolizei
Stadtmagistrat Innsbruck
Geht der Baustellenlärm vom neuen Wohnbau aus oder betrifft ihre Beschwerde Bauarbeiten an der Straße?
Die Bau- und Feuerpolizei ist neben der Baubehörde zuständig für die Bewilligung von Nachtarbeiten bei Hochbauten und damit für Arbeiten an der Baustelle BV Stadtcarree. Ausserhalb der Bürozeiten kümmert sich die Mobile Überwachungsgruppe (Tel.: 0512 5360 1272) um Baulärmbeschwerden. Für das gegenständliche BV liegt keine Ausnahmegenehmigung vor.
Handelt es sich bei den von Ihnen beschriebenen Arbeiten um Bauarbeiten an der Straße, dann ist die Baubehörde nicht zuständig. Diese Tätigkeiten fallen unter das Aufgabengebiet des Referats Straßenverkehr und Straßenrecht. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung gibt es hierzu auch immer einen Information an die Polizei, damit lässt sich ihre Auskunft am Abend der ersten Beschwerde erklären.
Ich bitte um Rückmeldung über die Art des Baulärms.
Der Bauherr des Stadtcarrees wird neuerlich über die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß Baulämverordnung hingewiesen.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Bau- und Feuerpolizei
Stadtmagistrat Innsbruck
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zuständigkeitshalber (Nachtarbeiten bei Hochbauten) leite ich Ihre Meldung an das Amt für Bau- und Feuerpolizei weiter.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Tiefbau