Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Meldung 308/22
Meldungsnummer | 368/2022 |
Erstellt am | 09.07.2022 um 00:51 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Franziskanerplatz 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 11.07.2022 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Seit Monaten, auch auf Nachfrage per Mail, keinerlei Antwort.
Warum?
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KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau Kröß-Tunner.
Nein, wird sie nicht, tut sie seit über zwei Monaten nicht. Auch eine Anfrage an oben angeführte Emailadresse bleibt unbeantwortet.
Nein, wird sie nicht, tut sie seit über zwei Monaten nicht. Auch eine Anfrage an oben angeführte Emailadresse bleibt unbeantwortet.
Sehr geehrte,
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Die zuständigen Stellen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ahnden die Nichteinhaltung auch regelmäßig.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Nähere Auskünfte dürfen über dieses Portal nicht erteilt werden.
In den oben angeführten Verfahren haben auch Personen, welche allfällige Rechtswidrigkeiten anzeigen keine Parteistellung, weshalb keine Auskünfte zu diesen Verfahren erteilt werden dürfen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Die zuständigen Stellen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ahnden die Nichteinhaltung auch regelmäßig.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Nähere Auskünfte dürfen über dieses Portal nicht erteilt werden.
In den oben angeführten Verfahren haben auch Personen, welche allfällige Rechtswidrigkeiten anzeigen keine Parteistellung, weshalb keine Auskünfte zu diesen Verfahren erteilt werden dürfen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice