Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Leihscooter mitten am Gehweg
Meldungsnummer | 191/2024 |
Erstellt am | 20.02.2024 um 23:14 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Andechsstraße 6020 Innsbruck |
Status | Angenommen |
Kommentare | 2 Kommentare |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Leihscooter mitten am Gehweg, dort wo sich jeden Tag ein Blinder mit dem Stock entlang tastet!
KOMMENTARE
Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Stadträtin Mag. Uschi Schwarzl, Tel. Nr. +43 512 5360 1332, uschi.schwarzl@magibk.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Stadträtin Mag. Uschi Schwarzl, Tel. Nr. +43 512 5360 1332, uschi.schwarzl@magibk.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
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Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
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"Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden"
Zugegeben der Scooter steht etwas zu weit links, aber ansonsten ist er für mich vorschriftsmäßg geparkt. Ansonsten kann man auch mal selbst hand anlegen und das Teil etwas beiseite stellen ;)