Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Lärmbelästigung
Meldungsnummer | 512/2023 |
Erstellt am | 19.07.2023 um 23:58 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Erzherzog-Eugen-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 20.07.2023 |
Dauer | 11 Stunden |
BESCHREIBUNG
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1 bewerten)
von 5 (
Guten Tag,
Eine Reinigung der Straße ist ja gut und recht - aber muss das in einem Wohngebiet wirklich um 23:50 Uhr in der Nacht sein? Seit mehr als 20 Minuten verkehrt die städtische Reinigungsmaschine inmitten des Wohngebiets. Arbeitende Menschen wollen um diese Zeit schlafen. Ihr vermutliches Argument, dass das während der normalen Verkehrszeiten nicht möglich ist trifft ins Leere. Eine kurzfristige Verlangsamung des Verkehrs stellt eine deutlich geringere Belastung des Allgemeinwohls dar, als wie laute, stinkende Maschinen mitten in der Nacht. Das trifft auf vollkommenes Unverständnis - speziell wenn es unter Tags erledigt werden kann.
Eine Reinigung der Straße ist ja gut und recht - aber muss das in einem Wohngebiet wirklich um 23:50 Uhr in der Nacht sein? Seit mehr als 20 Minuten verkehrt die städtische Reinigungsmaschine inmitten des Wohngebiets. Arbeitende Menschen wollen um diese Zeit schlafen. Ihr vermutliches Argument, dass das während der normalen Verkehrszeiten nicht möglich ist trifft ins Leere. Eine kurzfristige Verlangsamung des Verkehrs stellt eine deutlich geringere Belastung des Allgemeinwohls dar, als wie laute, stinkende Maschinen mitten in der Nacht. Das trifft auf vollkommenes Unverständnis - speziell wenn es unter Tags erledigt werden kann.
KOMMENTARE
... aber wir haben es schon auch gern schnell wieder sauber nach einem Sturm wie dem von vorgestern. Leicht hat man es schon nicht im Leben.
Sehr geehrter Herr,
die Recherche ergab, dass in den letzten Tagen keine Kehrmaschine des Straßenbetriebes in der von ihnen angegebenen Zeit eine Reinigung im städtischen Bereich durchgeführt hat.
Der aktive Schichtbetrieb endet spätestens um 22.30 Uhr, außer es ist ein außerordentliches Ereignis passiert (Ölspur, Verunreinigung, etc.)
Unsere Kehrmaschinen starten wochentags um 03.30 Uhr im 2-Schichtbetrieb wie erwähnt.
Die Wahrnehmung eines städtischen Reinigungsfahrzeuges ist daher für uns nicht nachvollziehbar.
Mit besten Grüßen
Ing. Peter Hölzl
AV-Straßenbetrieb
die Recherche ergab, dass in den letzten Tagen keine Kehrmaschine des Straßenbetriebes in der von ihnen angegebenen Zeit eine Reinigung im städtischen Bereich durchgeführt hat.
Der aktive Schichtbetrieb endet spätestens um 22.30 Uhr, außer es ist ein außerordentliches Ereignis passiert (Ölspur, Verunreinigung, etc.)
Unsere Kehrmaschinen starten wochentags um 03.30 Uhr im 2-Schichtbetrieb wie erwähnt.
Die Wahrnehmung eines städtischen Reinigungsfahrzeuges ist daher für uns nicht nachvollziehbar.
Mit besten Grüßen
Ing. Peter Hölzl
AV-Straßenbetrieb
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice