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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Kühlgeräte entsorgt

Meldungsnummer 48/2022
Erstellt am 07.02.2022 um 21:10 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Tiergartenstraße 25
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 08.02.2022
Dauer 14 Stunden
BESCHREIBUNG
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In der Tiergartenstraße beim Gänsepark (vor dem Haus Nr. 25) wurden schon vor einigen Tagen Kühlschränke, ein Tiefkühlschrank und anderer Sperrmüll entsorgt. Gegenüber, bereits innerhalb des Spielplatzbereiches, liegen neben dem Minitrampolin auch Scherben und Elektroschrott. Wäre schön, wenn das entsorgt werden könnte!
Vielen Dank!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 08.02.2022 um 11:01 Uhr
Titel: AW: Kühlgeräte entsorgt
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Sehr geehrter Herr P.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 08.02.2022 um 11:15 Uhr
Titel: AW: Kühlgeräte entsorgt
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Sehr geehrter Herr!

Ihre Meldung haben wir an den zuständigen Straßenmeister für dieses Gebiet weiter geleitet. Wir werden uns um eine zeitnahe Entsorgung des Sperrmülls kümmern.

Freundliche Grüße

Bmstr. Ing. Walter Stockner
(Referatsleiter Straßenbauhof)
 
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Kommentar erstellt am: 10.02.2022 um 08:57 Uhr
Titel: AW: Kühlgeräte entsorgt
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Sehr geehrter Herr!

Unser zuständiger Straßenmeister hat sich die Situation vor Ort angesehen und konnte festgestellt werden, dass sich der Sperrmüll nicht auf öffentlichem Gut sondern Privatfläche befindet. Hier ist für die Entsorgung der Eigentümer der Liegenschaft bzw. die dafür zuständige Hausverwaltung zuständig.
Zwischenzeitlich ist jedoch die IKB mit der Entsorgung des Sperrmülls beswchäftigt.

Freundliche Grüße

W. Stockner
Straßenbetrieb
 
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