Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Kein Abbiegen nach links mehr
Meldungsnummer | 834/2023 |
Erstellt am | 12.10.2023 um 19:05 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Innerkoflerstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 8 Kommentare |
Erledigt am | 07.11.2023 |
Dauer | 25 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ein Abbiegen nach Links wird hier zukünftig nicht mehr möglich sein.
Warum muss das so sein?
In der Innerkoflerstraße befindet sich auch der Stützpunkt des Notarztes, diesem wird hier auch die schnellste Möglichkeit nach Westen zu fahren genommen - unvernünftig.
Warum muss das so sein?
In der Innerkoflerstraße befindet sich auch der Stützpunkt des Notarztes, diesem wird hier auch die schnellste Möglichkeit nach Westen zu fahren genommen - unvernünftig.
KOMMENTARE
Verschonen Sie bitte wenigstens diese Plattform, Ihr permanentes Geschrei nervt, Herr D.
zensur? nordkorea?
Glauben Sie wirklich, Sie allein haben das Recht, Ihre Meinung kundzutun? Es gibt genug Plattformen für politisches Geschrei, DAS hier ist definitiv keine davon.
Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Es wurde hier schon öfters an die oben angeführte Referentin weitergeleitet - leider blieb die Rückmeldung, so wie hier, lang aus.
Nachdem der Linksabbieger in den Bereich der Notfallaufnahme der Kinderklinik rückstauen könnte, wird wohl das ein Grund gewesen sein die situation zu entschärfen.
Im übrigen würde ich mir genau hier einen Zebrastreifen über den Innrain wünschen, da der Innrain zwischen Klinikkreuzung und Schöpfstraße für Fußgänger ein Verkehrshindernis ist. Mit einem Linksabieger würde sich so ein Zebrastreifen nicht gut vertragen (auch wenn ein Vorranggegebnshcild montiert ist). Als ich zuletzt hier versucht habe den Innrain zu queren, war schon ein Blindenleitsystem für einen solchen Schutzweg verlegt. Evt. kommt dort einen Ampel? Dann wird der Linksabbieger noch unmöglicher - denn dann ist der Rückstau regelmäßig gegeben
Im übrigen würde ich mir genau hier einen Zebrastreifen über den Innrain wünschen, da der Innrain zwischen Klinikkreuzung und Schöpfstraße für Fußgänger ein Verkehrshindernis ist. Mit einem Linksabieger würde sich so ein Zebrastreifen nicht gut vertragen (auch wenn ein Vorranggegebnshcild montiert ist). Als ich zuletzt hier versucht habe den Innrain zu queren, war schon ein Blindenleitsystem für einen solchen Schutzweg verlegt. Evt. kommt dort einen Ampel? Dann wird der Linksabbieger noch unmöglicher - denn dann ist der Rückstau regelmäßig gegeben
Guten Tag,
vor Erlassung der Neuregelung dieses Kreuzungsbereiches wurde ein Ermittlungsverfahren gem. StVO, in das die vorgeschriebenen internen und externen Fachdienststellen einbezogen wurden, durchgeführt. Unter anderem waren hier selbstverständlich auch die Sicherheitstechnik des LKI und auch der notärztliche Dienst eingebunden und erfolgte die Neuregelung auch in enger Abstimmung mit diesen. Zudem sind Einsatzfahrzeuge im Einsatz nicht an Verkehrsgebote bzw. –verbote gebunden. Das Linksabbiegen für Einsatzfahrzeuge ist demnach im Einsatzfall nach wie vor gegeben.
Das Linksabbiegen für den Individualverkehr wurde aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen (bspw. Rückstau in die Innerkoflerstraße – Beeinträchtigung Einsatzfahrzeuge, schlechte Sichtverhältnisse für Linksabbieger auf den von Westen kommenden Verkehr aufgrund des spitzen Winkels, Schleppkurvenproblematik für linksabbiegende LKW etc.) unterbunden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
vor Erlassung der Neuregelung dieses Kreuzungsbereiches wurde ein Ermittlungsverfahren gem. StVO, in das die vorgeschriebenen internen und externen Fachdienststellen einbezogen wurden, durchgeführt. Unter anderem waren hier selbstverständlich auch die Sicherheitstechnik des LKI und auch der notärztliche Dienst eingebunden und erfolgte die Neuregelung auch in enger Abstimmung mit diesen. Zudem sind Einsatzfahrzeuge im Einsatz nicht an Verkehrsgebote bzw. –verbote gebunden. Das Linksabbiegen für Einsatzfahrzeuge ist demnach im Einsatzfall nach wie vor gegeben.
Das Linksabbiegen für den Individualverkehr wurde aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen (bspw. Rückstau in die Innerkoflerstraße – Beeinträchtigung Einsatzfahrzeuge, schlechte Sichtverhältnisse für Linksabbieger auf den von Westen kommenden Verkehr aufgrund des spitzen Winkels, Schleppkurvenproblematik für linksabbiegende LKW etc.) unterbunden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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ansonsten wohl eine idee unserer verkehrsStRin uschi schwarzl.
nicht mehr lange!