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Illegales Campinglager unter der Hochbrücke Hallerstraße (Romuald-Niescher-Brücke) - Nachtrag

Meldungsnummer 615/2024
Erstellt am 02.06.2024 um 21:04 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Haller Straße / Hochbrücke
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 11 Kommentare
Erledigt am 09.07.2024
Dauer 36 Tage
BESCHREIBUNG
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Nachtrag zur Meldung: 575/2024 vom 25.05.2024.

Mein Anruf bei MÜG und Polizei hat leider keine Verbesserung gebracht. Das füchterliche Lager existiert noch immer!
Die Leute haben die Örtlichkeit inzwischen vermutlich verlassen, wie es mir scheint.
Es war heute Abend keine Person mehr dort aufhältig.

Allerdings ist dort jetzt alles vermüllt und die Zelte stehen noch immer.
Das Lager wurde vermutlich von mindesten 14 Menschen genützt.

Für die Reinigung des gesamten Platzes und die Entsorgung der Hinterlassenschaften ( 5 Zelte mit je 2 Matratzen drin, 4 Matratzen zusätzlich im Freien, 1 Griller, 3 Stühle, 1 Klappbank, viel Müll etc.) darf nun wohl die Allgemeinheit sorgen ?

Warum schreitet seitens der Ordnungsorgane hier nicht jemand eher ein
und beaufsichtigt die Lagerräumung, sodass
die Verursacher auch ihren Mist selbst aufräumen ?

Siehe bitte Fotos...
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 02.06.2024 um 21:05 Uhr
Titel: AW: Illegales Campinglager unter der Hochbrücke Hallerstraße (Romuald-Niescher-Brücke) - Nachtrag
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Kommentar erstellt am: 02.06.2024 um 21:06 Uhr
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Kommentar erstellt am: 02.06.2024 um 21:07 Uhr
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Kommentar erstellt am: 02.06.2024 um 21:08 Uhr
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Kommentar erstellt am: 03.06.2024 um 09:05 Uhr
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unangenehme bürgermeldungen werden nicht bearbeitet.
ich empfehle der stadt — wer auch immer zuständig ist — aus den „bürgermeldungen“ auszutreten.
die antwort „für das illegale camping“ sei das land tirol als straßenerhalter zuständig“ ist grenzwärtig!
wer, wenn nicht polizei oder müg ist für so etwas zuständig??
wie wäre es mit ein bißchen DENKEN??
ps
interessant, daß die meldung „beflaggung altes rathaus igls“ sehr schnell beantwortet wurde:
„wenden sie sich an die IIG, die ist kein partner“! ah, wem gehört den die IIG?? und, warum nicht?
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 04.06.2024 um 12:21 Uhr
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Geschätzte Herren,
wir verstehen, dass die Situation an der angegebenen Örtlichkeit unbefriedigend ist, können aber als Magistrat nur Maßnahmen setzen, welche auch rechtlich gedeckt sind.
Das Nächtigen von obdachlosen Menschen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Campinggesetzes und auch davon abgesehen gibt es keine andere rechtliche Basis aktuell Schritte zu setzen.
Das Land Tirol ist in diesem Fall nicht nur Straßenerhalter sondern auch Grundeigentümer.
Um eine Lösung herbeizuführen sind wir auch bereits mit Sozialeinrichtungen in Kontakt getreten.
Wir sind laufend darum bemüht auf Missstände im komplexen Zusammenleben in unserer Stadt einzugehen – können aber leider für manche Themen keine akuten für alle akzeptablen Lösungen anbieten.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.07.2024 um 18:09 Uhr
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich darf ich mitteilen, dass die von Ihnen geäußerten Bedenken durchaus nachvollziehbar sind. Von Seiten der Stadt wird auch bereits intensiv daran gearbeitet, den Obdach suchenden Menschen eine andere, adäquatere Lösung anbieten zu können; dies insbesondere gemeinsam mit dem Amt für allgemeine Sicherheit, der Sozialplanung und dem Verein für Obdachlose.

Maßgebliche Bedeutung kommt hier allerdings dem Land Tirol zu. Einerseits weil sich das Grundstück im Eigentum des Landes befindet. Andererseits aber auch, weil die dort lebenden Menschen die Notschlafstelle der TSD aus diversen Gründen nicht aufsuchen möchten und das Nächtigen unter der Brücke bevorzugen. Wir stehen hierzu in sehr engem Austausch mit dem Büro der für Soziales ressortzuständigen Landesrätin um eine möglichst baldige Entlastung herbeiführen zu können.

Ich denke es steht außer Frage, dass den Menschen nicht damit geholfen wird, indem sie einfach zum Verlassen des Ortes gezwungen werden, sondern es andere, zielgerichtetere Maßnahmen zur direkten Unterstützung bedarf.

Schöne Grüße
Jasmin Kompatscher
(Büro des 1. Bürgermeister-Stellvertreters Georg Willi)
 
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Kommentar erstellt am: 14.07.2024 um 11:53 Uhr
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Verstehe ich das richtig, dass die Stadt Innsbruck im Stadtgebiet wildes Campieren nicht unterbindet, wenn das betreffende Grundstück dem Land Tirol gehört? Kann sich also jeder beliebige Mensch derart ausbreiten, Zelte aufstellen, Grillen, Nächtigen und seinen Müll illegal im Freien im Raum ablegen und seine Notdurft im Freien (zwischen der Büschen beziehungsweise unter der Brücke) verrichten?

Nach dem Gleichbehandlungsprinzip könnte also auch ich zB am Landhausplatz meine Zelte aufstellen und mir dann ansehen wie die Zuständigen der Stadt Innsbruck bzw. vom Land Tirol reagieren ?! Ach ja und betteln würde ich dann auch, um ein steuerfreis Einkommen zu lukrieren. Auf die Umwelt und auf die andere Menschen braucht man in einer allzu woken Ideologie bei uns scheinbar keine Rücksicht zu nehmen?
 
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