Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Illegale Wahlplakate - Beschluss des Stadtsenats
Meldungsnummer | 351/2024 |
Erstellt am | 27.03.2024 um 12:07 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 29.03.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Liebe Stadt Innsbruck,
ich bin nicht ganz zufrieden mit der Behandlung der Meldung die illegalen Plakate betreffend (Meldungsnummer 298/2024) da ich hier die Zuständigkeit des Stadtmagistrats Innsbruck für Straßenverkehr und Straßenrecht nicht sehe. Mir geht es ja nicht um einzelne Plakate welche vielleicht die Sicht verstellen und den Verkehr gefährden sondern um die Umsetzung des Beschlusses des Innsbrucker Stadtsenats von seiner Sitzung am 7.2.2024, welche unter Anderem beschließt:
Zitat:
"Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf nicht unmittelbar an Außenflächen von Gebäuden oder von Einfriedungen, an Brückenpfeilern, an Bäumen, an Wertstoffsammelcontainern, an Denkmälern oder an Sachen, die der religiösen Verehrung gewidmet sind, erfolgen.
Das Anschlagen von Druckwerken ist weiters unzulässig an Einrichtungen oder Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser oder Energie, dem öffentlichen Verkehr oder dem Post- und Fernmeldewesen dienen (dazu zählen insbesondere Laternen- und Abspannungsmasten, Schaltkästen, Notrufanlagen und Telefonzellen)."
Also jedes Wahlwerbeplakat welches unmittelbar an einem Baum oder einer Strassenlaterne angebracht ist, ist laut diesem Beschluss nicht zulässig und daher zu entfernen.
Also bitte nicht um Weiterleitung an das Stadtmagistrats für Straßenverkehr und Straßenrecht sondern an die hier wirklich zuständige Stelle. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
JH
ich bin nicht ganz zufrieden mit der Behandlung der Meldung die illegalen Plakate betreffend (Meldungsnummer 298/2024) da ich hier die Zuständigkeit des Stadtmagistrats Innsbruck für Straßenverkehr und Straßenrecht nicht sehe. Mir geht es ja nicht um einzelne Plakate welche vielleicht die Sicht verstellen und den Verkehr gefährden sondern um die Umsetzung des Beschlusses des Innsbrucker Stadtsenats von seiner Sitzung am 7.2.2024, welche unter Anderem beschließt:
Zitat:
"Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf nicht unmittelbar an Außenflächen von Gebäuden oder von Einfriedungen, an Brückenpfeilern, an Bäumen, an Wertstoffsammelcontainern, an Denkmälern oder an Sachen, die der religiösen Verehrung gewidmet sind, erfolgen.
Das Anschlagen von Druckwerken ist weiters unzulässig an Einrichtungen oder Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser oder Energie, dem öffentlichen Verkehr oder dem Post- und Fernmeldewesen dienen (dazu zählen insbesondere Laternen- und Abspannungsmasten, Schaltkästen, Notrufanlagen und Telefonzellen)."
Also jedes Wahlwerbeplakat welches unmittelbar an einem Baum oder einer Strassenlaterne angebracht ist, ist laut diesem Beschluss nicht zulässig und daher zu entfernen.
Also bitte nicht um Weiterleitung an das Stadtmagistrats für Straßenverkehr und Straßenrecht sondern an die hier wirklich zuständige Stelle. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
JH
KOMMENTARE
Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Kanzlei von Herrn Bürgermeister, buergermeister@innsbruck.gv.at, weiter geleitet.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Kanzlei von Herrn Bürgermeister, buergermeister@innsbruck.gv.at, weiter geleitet.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Sehr geerhter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Die Straßenverkehrsordnung und Bundespolizeiliche Verordnungen regeln, wo im Straßenraum Wahlplakate angebracht werden dürfen. Der von Ihnen zitierte Auszug aus dem Protokoll des Stadtsenates stellt keinen Beschluss ebendieses dar, sondern einen Auszug aus der STVO. Der Stadtsenat hat diesen Auszug aus der STVO lediglich zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Georg Willi hat die Verwaltung damit beauftragt, die STVO hinsichtlich der Wahlplakate zu vollziehen. Die Stadtverwaltung prüft daher die angebrachten Plakate und lässt bei Verstößen gegen die STVO auch Wahlplakate entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Jäger
Büro des Bürgermeisters der Stadt
vielen Dank für Ihre Meldung. Die Straßenverkehrsordnung und Bundespolizeiliche Verordnungen regeln, wo im Straßenraum Wahlplakate angebracht werden dürfen. Der von Ihnen zitierte Auszug aus dem Protokoll des Stadtsenates stellt keinen Beschluss ebendieses dar, sondern einen Auszug aus der STVO. Der Stadtsenat hat diesen Auszug aus der STVO lediglich zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Georg Willi hat die Verwaltung damit beauftragt, die STVO hinsichtlich der Wahlplakate zu vollziehen. Die Stadtverwaltung prüft daher die angebrachten Plakate und lässt bei Verstößen gegen die STVO auch Wahlplakate entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Jäger
Büro des Bürgermeisters der Stadt
Ein Witz diese Interpretation.
Was haben denn Denkmäler, Wasserversorgung, das Post- oder Fernmeldewesen, Notrufanlagen, Laternen oder Telefonzellen mit der StVO zu tun? Nichts!
Was haben denn Denkmäler, Wasserversorgung, das Post- oder Fernmeldewesen, Notrufanlagen, Laternen oder Telefonzellen mit der StVO zu tun? Nichts!
Das Chaos bei den Wahlplakaten interessiert defacto Niemanden.
Haupsache es wurde beschlossen, dass die Vergütung der Wahlbehördenmitglieder angehoben wird.
In welcher Betragshöhe, bleibt wohl bewusst unerwähnt ( mit Ausnahme von 20 € Essenszuschuss ).
Quelle: https://www.ibkinfo.at/sts-240207
Unsere rd. 150 Obdachlosen in Innsbuck würden sich über einen täglichen Essenszuschuss in so einer Höhe freuen.
Für die Ärmsten der Stadt tut man aber nichts. Das lässt man lieber engagierten Priviatinitativen über...
Das zugesagte VINZI-Dorf steht noch immer nicht bereit, obwohl das eine immense Hilfe für diese Personen wäre.
HILFE!
Haupsache es wurde beschlossen, dass die Vergütung der Wahlbehördenmitglieder angehoben wird.
In welcher Betragshöhe, bleibt wohl bewusst unerwähnt ( mit Ausnahme von 20 € Essenszuschuss ).
Quelle: https://www.ibkinfo.at/sts-240207
Unsere rd. 150 Obdachlosen in Innsbuck würden sich über einen täglichen Essenszuschuss in so einer Höhe freuen.
Für die Ärmsten der Stadt tut man aber nichts. Das lässt man lieber engagierten Priviatinitativen über...
Das zugesagte VINZI-Dorf steht noch immer nicht bereit, obwohl das eine immense Hilfe für diese Personen wäre.
HILFE!
Sehr geehrter Herr R.,
Bürgermeister Georg Willi bemüht sich schon seit einiger Zeit um eine Umsetzung des Vinzi-Dorfs. Nachdem Fragen zum finalen Standort und der Flächenwidmung geklärt wurden, befindet sich der Akt nun zur Beschlussfassung im morgen stattfindenden Stadtsenat. Wir erhoffen uns, dass sich eine klare Mehrheit der im Stadtsenat vertretenen Parteien zum Vinzi-Dorf bekennt und dieses wichtige Projekt damit endlich umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Jäger
Büro des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck
Bürgermeister Georg Willi bemüht sich schon seit einiger Zeit um eine Umsetzung des Vinzi-Dorfs. Nachdem Fragen zum finalen Standort und der Flächenwidmung geklärt wurden, befindet sich der Akt nun zur Beschlussfassung im morgen stattfindenden Stadtsenat. Wir erhoffen uns, dass sich eine klare Mehrheit der im Stadtsenat vertretenen Parteien zum Vinzi-Dorf bekennt und dieses wichtige Projekt damit endlich umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Jäger
Büro des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck
DANKE für die Rückmeldung. Ich hoffe die 7 Personen im Stadtsenat können gemeinschaftlich eine gute Problemlösung finden.
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