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Illegale Plakatierungen auf Stomkästen der IKB ( Werbung vom Treibhaus )

Meldungsnummer 1350/2024
Erstellt am 05.11.2024 um 16:01 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Fallmerayerstraße 7
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 5 Kommentare
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In der Fallmerayer-Straße beim Landesgericht. Und noch an vielen anderen Orten unerlaubten in der ganzen Stadt.

Unsere IKB wird hier hoffentlich Anzeige erstatten gegen das Treibhaus wegen unerlaubter Werbung im öffentlichen Raum und Sachbeschädigung? Dafür weden also die Fördergelder verschwendet? Für die Verschandelung unserer städtischen Allgemeineinrichtungen. Das ist keine Kunst, sonder purer Vandalismus, sorry 2 say.

DANKE.
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Kommentar erstellt am: 05.11.2024 um 16:06 Uhr
Titel: AW: Illegale Plakatierungen auf Stomkästen der IKB ( Werbung vom Treibhaus )
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"sorry 2 say". OMG.
Bitte erhellen Sie uns: das Treibhaus erhält wieviel öffentliche Förderung für Plakatdruck und Plakatierung?
 
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Kommentar erstellt am: 05.11.2024 um 20:57 Uhr
Titel: AW: AW: Illegale Plakatierungen auf Stomkästen der IKB ( Werbung vom Treibhaus )
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Keine , sorry! Es ist nicht alles Steuergeld das ausgegeben wird!!!
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 06.11.2024 um 09:04 Uhr
Titel: AW: Illegale Plakatierungen auf Stomkästen der IKB ( Werbung vom Treibhaus )
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Johannes Wetzinger, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 8253, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice

 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 06.11.2024 um 17:46 Uhr
Titel: AW: Illegale Plakatierungen auf Stomkästen der IKB ( Werbung vom Treibhaus )
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2022: 145.000 €
2023: 173.000 €
2024: fehlt noch

Das ist definituv Steuergeld. Und eigentlich nicht wenig, oder?
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 13.11.2024 um 11:39 Uhr
Titel: AW: Illegale Plakatierungen auf Stomkästen der IKB ( Werbung vom Treibhaus )
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Sehr geehrter Melder,

wir werden die IKB informieren. Es obliegt der IKB als Eigentümer der Einrichtung, anzeige zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
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