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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Gülle Gestank

Meldungsnummer 796/2024
Erstellt am 12.07.2024 um 17:13 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Maria-Theresien-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 17.07.2024
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie kann es erlaubt sein, dass es in der ganzen Stadt nach Mist/Gülle stinkt (heute Vormittag)? Ich bin der Meinung, dass dies eine Geruchsbelästigung darstellt und nicht erlaubt sein kann. Auch Bauern müssen soch an Regeln halten. Müssen 100.000 Bewohner dies einfach ertragen? Bitte um eine Stellungnahme.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 12.07.2024 um 22:30 Uhr
Titel: AW: Gülle Gestank
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So stark hatte ich den Gestank bisher auch noch nie wahrgenommen. Auch jetzt am Abend stinkt es noch, wenn man das Fenster auf macht. Wohl oder übel muss man nun lüften, damit man die Hitze aus der Wohnung bekommt. Hoffentlich hilft der Regen etwas, der in der Nacht kommen soll, hat aber interessanterweise auch tagsüber nur kurzfristig etwas gebracht.
Ich wohne übrigens im Westen Innsbrucks in der Nähe des Flughafens.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 15.07.2024 um 10:42 Uhr
Titel: AW: Gülle Gestank
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 8206, post.baurecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 17.07.2024 um 15:01 Uhr
Titel: AW: Gülle Gestank
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Guten Tag,

bezüglich der Zulässigkeit des Ausbringens von Gülle darf mitgeteilt werden, dass kein grundsätzliches Verbot besteht, diese im Sommer auszubringen.

Lediglich im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Februar ist ein Ausbringen von leichtlöslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln, wozu auch Gülle zählt, verboten (wobei es auch hier wiederum diverse Ausnahmen gibt).

Um festzustellen ob es bei der Ausbringung möglicherweise zu sonstigen Übertretungen gekommen ist, würden wir nähere Angaben zum Ort der Ausbringung benötigen.

Falls Sie diesbezüglich Angaben machen können ersuche ich Sie uns diese zukommen zu lassen, gerne auch direkt an post.baurecht@innsbruck.gv.at.

Beste Grüße
Christian Rath-Mitterstiller

Landeshauptstadt Innsbruck
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht

Mag. Christian Rath-Mitterstiller
Amtsvorstand

Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 (0) 512 / 53 60-4130
post.baurecht@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at



 
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