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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Geschwidigkeitsanzeige

Meldungsnummer 559/2022
Erstellt am 14.09.2022 um 17:23 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Ing.-Etzel-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 07.11.2022
Dauer 53 Tage
BESCHREIBUNG
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Hallo,

bis vor ein paar Wochen gab es eine Geschwindigkeitsanzeige auf der Seite des Wasserparks. Bitte diese wieder hinstellen, damit es für Autofahrer klar ist dass es eine 30 km/h Zone ist und nicht 50 km/h. Danke und viele Grüße, Irene
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 15.09.2022 um 08:53 Uhr
Titel: AW: Geschwidigkeitsanzeige
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Sehr geehrte Frau G.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 15.09.2022 um 13:20 Uhr
Titel: AW: Geschwidigkeitsanzeige
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Man könnte diese vielen unnötigen Fehlmeldungen auch einfach löschen, meine damit den Melder/in.
 
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Kommentar erstellt am: 07.11.2022 um 08:08 Uhr
Titel: AW: Geschwidigkeitsanzeige
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Sehr geehrte Frau G.,

die verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h ist bei allen Zufahrten zu diesem Straßenstück der Ing.-Etzel-Straße beschildert. Damit ist für die Verkehrsteilnehmer die geltende erlaubte Höchstgeschwindigkeit klar ersichtlich. Die Überwachung von Verkehrsregelungen obliegt nicht der Stadt Innsbruck, sondern ist von der Exekutive durchzuführen.

Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer in den ersten Wochen der neuen Regelung (23.05. – 05.09.2022) wurde zusätzlich eine Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt. Diese Geräte werden immer nur für eine begrenzte Zeit aufgestellt. Zum Einen um an möglichst vielen Stellen im Stadtgebiet auf die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten aufmerksam zu machen und zum Zweiten damit sich möglichst kein „Gewöhnungseffekt“ einstellt. Wir werden dieses Anzeigegerät zu einem späteren Zeitpunkt wieder in der Ing.-Etzel-Straße beim Cool-Inn-Park aufstellen. Aus den oben genannten Gründen kann die erneute Aufstellung in der Ing.-Etzel-Straße aber noch eine gewisse Zeit dauern.

Beste Grüße
Amt Tiefbau
 
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