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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Geruchsbelästigung

Meldungsnummer 1029/2024
Erstellt am 02.09.2024 um 18:57 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Egger-Lienz-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 03.09.2024
Dauer 22 Stunden
BESCHREIBUNG
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In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, das es teilweise komisch verbrannt riecht, auch ziemlich starker penetranter Geruch in der Gegend um die OMV Tankstelle Südring. Ich meine es hat was mit der Egger Lienz Str. 3 zu tun.


Bitte um rasche Erledigung.
Ob man gegen solcher Geruchsbelästigung etwas machen kann...
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 02.09.2024 um 19:24 Uhr
Titel: AW: Geruchsbelästigung
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Warum gerade die Kaffeerösterei, kann genau so vom Westbahnhof kommen!
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 07:59 Uhr
Titel: AW: Geruchsbelästigung
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 8206, post.baurecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 17:45 Uhr
Titel: AW: Geruchsbelästigung
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Guten Tag,

das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Frage der Zulässigkeit von Geruchsimmissionen kann erst nach Feststellung und Beurteilung des Sachverhaltes getroffen werden. Falls wir noch nähere Informationen benötigen, werden wir Sie direkt kontaktieren.


Freundliche Grüße
Christian Rath-Mitterstiller

Landeshauptstadt Innsbruck
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht

Mag. Christian Rath-Mitterstiller
Amtsvorstand

Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 (0) 512 / 53 60-4130
post.baurecht@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at

 
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