Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Gefährliche Engstelle Uferstrasse 84
Meldungsnummer | 647/2023 |
Erstellt am | 05.09.2023 um 21:22 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Uferstrasse 84 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 06.09.2023 |
Dauer | 13 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrter Herr ing. Gruber,
ich habe diese Meldung (597/2023) bereits am 18.08.23 gemacht und bereits am 23.08.23 haben Sie diese als "erledigt" gekennzeichnet, da ja der Anlieger zuständig sei und verständigt wurde.
Heute 05.09.23 ist immer noch nichts passiert!!!
Die Sträucher ragen noch immer fast 1 Meter in die Strasse!!!
Da hier wirklich Gefahr in Verzug ist, halte ich es für unzureichend, dass die Verkehrssicherheit bzw die benutzbare Breite einer Strasse einem Anlieger überlassen wird!? Wenn der Anlieger trotz Aufforderung vom Amt, seiner Pflicht nicht nachkommt, dann führen Sie doch von Seiten der Stadt diese Arbeiten durch und verrechnen diese an den Anlieger weiter.
Danke für ihr Aktiv-werden, bitte überzeugen Sie sich vor Ort, bevor wieder schnell schnell "erledigt" geschrieben wird....
Erledigt wurde bis dato gar nichts.
ich habe diese Meldung (597/2023) bereits am 18.08.23 gemacht und bereits am 23.08.23 haben Sie diese als "erledigt" gekennzeichnet, da ja der Anlieger zuständig sei und verständigt wurde.
Heute 05.09.23 ist immer noch nichts passiert!!!
Die Sträucher ragen noch immer fast 1 Meter in die Strasse!!!
Da hier wirklich Gefahr in Verzug ist, halte ich es für unzureichend, dass die Verkehrssicherheit bzw die benutzbare Breite einer Strasse einem Anlieger überlassen wird!? Wenn der Anlieger trotz Aufforderung vom Amt, seiner Pflicht nicht nachkommt, dann führen Sie doch von Seiten der Stadt diese Arbeiten durch und verrechnen diese an den Anlieger weiter.
Danke für ihr Aktiv-werden, bitte überzeugen Sie sich vor Ort, bevor wieder schnell schnell "erledigt" geschrieben wird....
Erledigt wurde bis dato gar nichts.
KOMMENTARE
Vielen Dank für diese ausführliche Stellungnahme.
Schön wäre es wenn wenigstens die zweite Aufforderung die jeweiligen Anlieger zum Handeln bewegt...
Am Ende des Tages sind beide Sicht-Einschränkungen Gefahrenstellen, welche schnellstens entschärft gehören.
Von Übertreibung zu sprechen empfinde ich als überheblich, denn ich habe es selber schon mehrmals erlebt, dass Autofahrer beim Vorbeifahren an Radfahrern oder Kinderwägen ungewollt diese Hecken streifen und dann erschrocken das Lenkrad verreissen und gegensteuern! Einfach Glück, dass bis dato noch nichts passiert ist.
Aber es muss wohl erst immer jemand zu Schaden kommen, bevor man solche Dinge ernst nimmt.
Schön wäre es wenn wenigstens die zweite Aufforderung die jeweiligen Anlieger zum Handeln bewegt...
Am Ende des Tages sind beide Sicht-Einschränkungen Gefahrenstellen, welche schnellstens entschärft gehören.
Von Übertreibung zu sprechen empfinde ich als überheblich, denn ich habe es selber schon mehrmals erlebt, dass Autofahrer beim Vorbeifahren an Radfahrern oder Kinderwägen ungewollt diese Hecken streifen und dann erschrocken das Lenkrad verreissen und gegensteuern! Einfach Glück, dass bis dato noch nichts passiert ist.
Aber es muss wohl erst immer jemand zu Schaden kommen, bevor man solche Dinge ernst nimmt.
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die Verpflichtung von uns als Straßenerhalter und der Grundeigentümer ist in §91 Stvo eindeutig festgehalten.
Zitat §91, tagesaktuelle Fassung:
(1) Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z. B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.
Somit wurde die Verpflichtung von uns erfüllt und es ist legitim, die Meldung als "erledigt" zu markieren.
Ein Rückschnitt durch uns ist aus folgenden Gründen nicht vorgesehen:
1.) Die Pflanzen stehen im Privatbesitz der Anlieger. Wir als öffentlicher Dienstleister dürfen daher ohne behördlich angeordnete
Zwangsmaßnahme keinen Rückschnitt vornehmen.
2.) Wir sind wie erwähnt ein öffentlicher Dienstleister (durch öffentliche Gelder finanziert) mit geregelten Zuständigkeiten. Wir sind kein
bequemer Hausmeisterservice für nachlässige Anlieger. Dies wäre auch aus ressourcentechnischen Gründen nicht möglich.
3.) Hier von "Gefahr im Verzug" zu sprechen ist stark übertrieben!
Wir werden jedoch die betroffenen Anlieger nochmals über ihre Pflichten aufklären und mit Nachdruck zur Erledigung auffordern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing Christoph Gruber
(Referatsleiter)