Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fehlender Zebrastreifen bei der Messe, Meldung Nr. 629 vom 08.10.2022
Meldungsnummer | 691/2022 |
Erstellt am | 26.10.2022 um 12:36 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Claudiastraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 22.11.2022 |
Dauer | 26 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
Grüß Gott! Bereits am 08.10.2022 hatte ich an die Bürgermeldungen geschrieben, warum es bei der Messe - direkt bei der Bushaltestelle - keinen Zebrastreifen gibt bzw. ob man einen installieren könnte. Am 11.10.2022 wurde diese Meldung an das Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Frau Mag. Doris Stefanon, weitergeleitet. Leider habe ich bis heute (26.10.2022) keinerlei Reaktion erhalten. Offensichtlich hat sich Frau Mag. Stefanon - und/oder wer sonst noch in diesem Referat beteiligt ist - bis jetzt keine Gedanken gemacht, ob. bzw. wie man das mit dem Zebrastreifen lösen könnte. Wahrscheinlich gilt auch hier die Regel: wenn man sich lange genug nicht meldet, verläuft die Sache "im Sand", wie man so schön sagt und über kurz oder lang werden es alle vergessen haben. Aber ICH werde es nicht vergessen. Ich habe eine höfliche Frage an die Bürgermeldungen gestellt und erwarte mir, dass ich ZEITNAH eine Antwort bekomme, und zwar nicht nur irgendeine nichtssagende Floskel, sondern mit Bezug auf meine Frage! Aber vielleicht muss man auch hier - wie schon so oft - erst warten, bis wirklich jemand bei diesem Verkehr überfahren wird (eine häufige Antwort auf solche Meldungen ist: "noch ist nichts passiert") Offensichtlich ist hier schon bei der Planung dieses Areals einiges schief gelaufen, sonst hätten die Verantwortlichen GLEICH daran denken können, dass bei einer
Bus/Tram Haltestelle direkt gegenüber dem Messeeingang die Leute keine Umwege zum nächsten Zebrastreifen machen werden. Das ist eigentlich ganz normal - der Mensch sucht sich immer den kürzest möglichen Weg. Aber es wird halt so viel am Computer geplant - und das Leben spielt halt nicht immer so, wie es sich die Planer vorstellen. Ein bisschen weiter denken, über den Computerbildschirm hinaus, würde halt nie schaden. Danke.
Bus/Tram Haltestelle direkt gegenüber dem Messeeingang die Leute keine Umwege zum nächsten Zebrastreifen machen werden. Das ist eigentlich ganz normal - der Mensch sucht sich immer den kürzest möglichen Weg. Aber es wird halt so viel am Computer geplant - und das Leben spielt halt nicht immer so, wie es sich die Planer vorstellen. Ein bisschen weiter denken, über den Computerbildschirm hinaus, würde halt nie schaden. Danke.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
Schutzwege werden dort verordnet wo sie aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer Sicht erforderlich sind. Das bedeutet, dass die gemäß den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) erforderlichen (Fußgänger)Frequenzen erreicht werden müssen.
Abgesehen davon haben Fußgänger an einem Schutzweg KEINEN Vorrang vor Schienenfahrzeugen!
Durch die Verordnung eines Schutzweges würde eine vermeintliche Sicherheit bzw. Vorrangsituation suggeriert, die eben gegenüber Schienenfahrzeugen nicht besteht.
Daher werden seit geraumer Zeit keine neuen Schutzwege mehr über Straßen mit Straßenbahnschienen verordnet, um hier keine zusätzlichen Gefahrenmomente (insbesondere auch für Kinder) zu schaffen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Schutzwege werden dort verordnet wo sie aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer Sicht erforderlich sind. Das bedeutet, dass die gemäß den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) erforderlichen (Fußgänger)Frequenzen erreicht werden müssen.
Abgesehen davon haben Fußgänger an einem Schutzweg KEINEN Vorrang vor Schienenfahrzeugen!
Durch die Verordnung eines Schutzweges würde eine vermeintliche Sicherheit bzw. Vorrangsituation suggeriert, die eben gegenüber Schienenfahrzeugen nicht besteht.
Daher werden seit geraumer Zeit keine neuen Schutzwege mehr über Straßen mit Straßenbahnschienen verordnet, um hier keine zusätzlichen Gefahrenmomente (insbesondere auch für Kinder) zu schaffen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie wiederum an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Bitte nehmen Sie direkt mit Ihr Kontakt auf. Für die Verordnung oder Prüfung bezüglich Zebrastreifen wird es sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice