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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Fehlender Zebrastreifen am Mitterweg Höhe Bushaltestelle R und Fa M-Preis

Meldungsnummer 442/2021
Erstellt am 12.07.2021 um 02:29 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Mitterweg 94
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 06.10.2021
Dauer 86 Tage
BESCHREIBUNG
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Mein Sohn ist Rollstuhlfahrer und besucht öfters seinen Großvater, der am Mitterweg 94 wohnt. Wenn er dann mit dem Bus in den Saggen, wo wir wohnen, fährt, bleibt ihm nur die äußerst gefährliche Überquerung des Mitterwegs.

Er muss von der stadtauswärts nördlichen Seite des Mitterwegs, wo sich die Wohnung des Großvaters befindet auf die, stadtauswärts südliche Seite, wo sich die Haltestelle des IVB Busses R befindet. Auch der einzige Zebrastreifen in der Nähe, er befindet sich in Höhe der Angergasse, ist nur auf der Straße, also auch nicht gefahrlos, zu erreichen, denn die nördliche Seite des Mittewegs hat keinen Gehsteig.

Ich ersuche um die Anbringung eines Zebrastreifens oder Gehsteigs auf der stadtauswärts nördlichen Seite des Mitterwegs!!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 12.07.2021 um 08:34 Uhr
Titel: AW: Fehlender Zebrastreifen am Mitterweg Höhe Bushaltestelle R und Fa M-Preis
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Sehr geehrte Frau E.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Amt für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.10.2021 um 09:01 Uhr
Titel: AW: Fehlender Zebrastreifen am Mitterweg Höhe Bushaltestelle R und Fa M-Preis
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Sehr geehrte,

aufgrund der Eigentumsverhältnisse in diesem Abschnitt des Mitterwegs ist die Errichtung eines Gehsteiges nur unter Inanspruchnahme (Ablöse, Enteignung) von Fremdgrund möglich. Die Errichtung eines Gehsteiges ist daher derzeit entlang der Nordseite des Mitterwegs nicht geplant.
Für die Errichtung eines Schutzweges fehlen zudem die erforderlichen Aufstellflächen für Fußgänger.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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