Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fehlender Zebrastreifen am Mitterweg Höhe Bushaltestelle R und Fa M-Preis
Meldungsnummer | 442/2021 |
Erstellt am | 12.07.2021 um 02:29 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Mitterweg 94 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 06.10.2021 |
Dauer | 86 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Mein Sohn ist Rollstuhlfahrer und besucht öfters seinen Großvater, der am Mitterweg 94 wohnt. Wenn er dann mit dem Bus in den Saggen, wo wir wohnen, fährt, bleibt ihm nur die äußerst gefährliche Überquerung des Mitterwegs.
Er muss von der stadtauswärts nördlichen Seite des Mitterwegs, wo sich die Wohnung des Großvaters befindet auf die, stadtauswärts südliche Seite, wo sich die Haltestelle des IVB Busses R befindet. Auch der einzige Zebrastreifen in der Nähe, er befindet sich in Höhe der Angergasse, ist nur auf der Straße, also auch nicht gefahrlos, zu erreichen, denn die nördliche Seite des Mittewegs hat keinen Gehsteig.
Ich ersuche um die Anbringung eines Zebrastreifens oder Gehsteigs auf der stadtauswärts nördlichen Seite des Mitterwegs!!
Er muss von der stadtauswärts nördlichen Seite des Mitterwegs, wo sich die Wohnung des Großvaters befindet auf die, stadtauswärts südliche Seite, wo sich die Haltestelle des IVB Busses R befindet. Auch der einzige Zebrastreifen in der Nähe, er befindet sich in Höhe der Angergasse, ist nur auf der Straße, also auch nicht gefahrlos, zu erreichen, denn die nördliche Seite des Mittewegs hat keinen Gehsteig.
Ich ersuche um die Anbringung eines Zebrastreifens oder Gehsteigs auf der stadtauswärts nördlichen Seite des Mitterwegs!!
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
aufgrund der Eigentumsverhältnisse in diesem Abschnitt des Mitterwegs ist die Errichtung eines Gehsteiges nur unter Inanspruchnahme (Ablöse, Enteignung) von Fremdgrund möglich. Die Errichtung eines Gehsteiges ist daher derzeit entlang der Nordseite des Mitterwegs nicht geplant.
Für die Errichtung eines Schutzweges fehlen zudem die erforderlichen Aufstellflächen für Fußgänger.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
aufgrund der Eigentumsverhältnisse in diesem Abschnitt des Mitterwegs ist die Errichtung eines Gehsteiges nur unter Inanspruchnahme (Ablöse, Enteignung) von Fremdgrund möglich. Die Errichtung eines Gehsteiges ist daher derzeit entlang der Nordseite des Mitterwegs nicht geplant.
Für die Errichtung eines Schutzweges fehlen zudem die erforderlichen Aufstellflächen für Fußgänger.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Amt für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice