Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Falsch abgestellter E-Scooter
Meldungsnummer | 161/2024 |
Erstellt am | 14.02.2024 um 08:11 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Reichenauer Straße 137 6020 Innsbruck |
Status | Angenommen |
Kommentare | 2 Kommentare |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Scooter parkt am Gehsteig
KOMMENTARE
Aus der Straßenverkehrsordnung in Paragraph 68 (4):
"Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden"
Ich sehe jetzt nicht die ganze Umgebung auf dem Foto, aber für mich sieht es soweit schon vorschriftsgemäß aus ;)
"Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden"
Ich sehe jetzt nicht die ganze Umgebung auf dem Foto, aber für mich sieht es soweit schon vorschriftsgemäß aus ;)
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Beste Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice