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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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FEHLENDER FUSSGÄNGER UBERGANG

Meldungsnummer 143/2021
Erstellt am 04.03.2021 um 13:47 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort FISCHNALERSTRASSE
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 16.03.2021
Dauer 11 Tage
BESCHREIBUNG
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Liebe Stadt Gemeinde ,

Ich schreibe Ihnen dazu bereits dazu das zweite Mal und wollte dies nochmals ansprechen !

Warum stellt sich die Stadt Innsbruck auf den Standpunkt das dort KEIN Fußgänger Zebrastreifen notwendig ist ,

Älter Menschen und Mütter mit Kindern verlassen dort die Inn Promenade und stehen vor dem Risiko eine Straße zu überqueren an der förmlich eine Einladung zum Rassen angeboten wird, ein überqueren ist Lebensgefährlich .

Ich hoffe das sie diesmal sich die Situation vor Ort ansehen

Die einzige Lösung wäre dort schon lange fällige eine 30 er Zone und ein markierter Fußgänger Übergang

DANKE



KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 16.03.2021 um 10:55 Uhr
Titel: AW: FEHLENDER FUSSGÄNGER UBERGANG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

es darf Ihnen mitgeteilt werden, dass die Notwendigkeit einer Schutzweganlage über die Fischnalerstraße beim Zugang zur Innpromenade (Arthur-Haidl-Promenade) anhand einer tagesdurchgängigen Verkehrserhebung überprüft wurde. Das Ergebnis zeigt, dass ein Fußgängerüberweg für notwendig erachtet wird, daher wird dieser auch seitens der städtischen Verkehrsplanung befürwortet.
Für diese Verkehrsmaßnahme wurde vom Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht ein Anhörungsverfahren durchgeführt, welches bereits positiv abgeschlossen wurde. Der gewünschte Fußgängerüberweg ist bereits verordnet.
Da für den Fußgängerüberweg auch bauliche Maßnahmen (Gehsteigvorziehung) notwendig sind, wurde die Querungshilfe noch nicht realisiert. Nach Ende der Winterzeit werden die baulichen Maßnahmen beginnen.
Es wird daher bis zur Errichtung bzw. Fertigstellung des Fußgängerschutzweges um etwas Geduld gebeten.

Freundliche Grüße

Verkehrsmangement
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 16.03.2021 um 14:52 Uhr
Titel: AW: AW: FEHLENDER FUSSGÄNGER UBERGANG
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