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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Extreme Vermüllung (nicht einmal, sondern immer)

Meldungsnummer 861/2022
Erstellt am 27.12.2022 um 15:16 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße 4
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 18.01.2023
Dauer 21 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Problem besteht seit Monaten. Offenbar entsorgt der Betreiber der Diskothek "Minki" seinen Müll am Gehweg! Im Wohngebiet. Vor einer Kinderkrippe/Kindergarten. Mitten in Wilten. Meines Erachtens gehört die Gewerbekonzession entzogen oder zumindest umgehend und auf Kosten des Verursachers regelmässig (!) der Müllberg entsorgt!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 27.12.2022 um 19:23 Uhr
Titel: AW: Extreme Vermüllung (nicht einmal, sondern immer)
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Ich kann nur bestätigen, dass dieser Zustand in einer Stadt wie Innsbruck untragbar ist. Warum gegen den Verursacher, trotz ständiger Meldungen, nicht vorgegangen wird, ist für mich unverständlich.
 
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Kommentar erstellt am: 28.12.2022 um 07:07 Uhr
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Ich schließe mich der Meinungen an und bin auch für eine sofortige (!) Entziehung der Gewerbeberechtigung!
 
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Kommentar erstellt am: 28.12.2022 um 16:49 Uhr
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Kommentar erstellt am: 30.12.2022 um 17:51 Uhr
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Der Müllhaufen vermehrt sich täglich, was bei dem aktuellen Föhn suboptimal ist - wieso kann hier nicht gegen den Hausverwalter/Eigentümer/Lokalbesitzer vorgegangen werden?
kann hier einfach jmd seinen Müll auf öffentlichen Flächen über Wochen lagern, ohne irgendwelche Konsequenzen?
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 02.01.2023 um 16:07 Uhr
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Sehr geehrte Melderin,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4130, post.gewerberecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 18.01.2023 um 07:39 Uhr
Titel: AW: Extreme Vermüllung (nicht einmal, sondern immer)
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Sehr geehrte Frau M.,

Ihre Meldung wird bearbeitet und wird sich mit den zuständigen Stellen abgesprochen.

Freundliche Grüße
Mag. Bernhard Letsch
 
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