Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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E-Scooter
Meldungsnummer | 1086/2024 |
Erstellt am | 10.09.2024 um 08:34 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Hörmannstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 9 Kommentare |
Erledigt am | 12.09.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
4 Bewertungen)
von 5 (
Steht nun schon seit über einen Tag hier, offenbar sind „Weitermeldungen an die Betreiberfirma“ völlig wirkungslos.
Wann werden endlich Maßnahmen seitens der Stadt ergriffen um die geltenden Regelungen umzusetzen?
Wann werden endlich Maßnahmen seitens der Stadt ergriffen um die geltenden Regelungen umzusetzen?
KOMMENTARE
Nein, in Innenstadtbereich gilt seit diesem Monat ein prinzipielles Abstellverbot für Leih E-Scooter mit Ausnahme entsprechend markierter Stellplätze..
Und dieses wird von den Betreiberfirmen, insbesondere die Firma „Lime“ fällt dabei immer wieder unangenehm auf, offensichtlich völlig ignoriert…
Und dieses wird von den Betreiberfirmen, insbesondere die Firma „Lime“ fällt dabei immer wieder unangenehm auf, offensichtlich völlig ignoriert…
Aha, gar nicht mitbekommen. Können Sie dazu vielleicht einen Link teilen?
Hier finden Sie u.a. einen Medienbericht dazu, der enthält auch eine verlinkte Karte auf der alle Sperrzonen ersichtlich sind:
https://tirol.orf.at/stories/3270916/
https://tirol.orf.at/stories/3270916/
Und Ihre Erkenntnis ist nun, dass sich nicht immer alle an die gültigen Verkehrsregeln halten? Verblüffend.
Der Scooter blockiert aber rein gar nichts. Wenn ein parkendes Auto links über die Gehsteigkante hineinragt, sagt kein Mensch etwas.
Sie sind offfensichtlich nicht blind, oder doch?
Auf dem Gehsteig ist aus Gtutem Grund das Abstellen von Fahrrädern nur dann zulässig, wenn der Gehsteig mehr als 2,50 m breit ist.
Dasselbe gilt für E-Scooter, zumal E-Scooter rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt sind.
Auch das Hineinragen von PKW-Teilen ist im Übrigen seit Okt. letzten Jahres verboten und sollte schon längst mehr geahndet werden.
Siehe dazu zB auch: Meldungsnummer 318/2024
Auf dem Gehsteig ist aus Gtutem Grund das Abstellen von Fahrrädern nur dann zulässig, wenn der Gehsteig mehr als 2,50 m breit ist.
Dasselbe gilt für E-Scooter, zumal E-Scooter rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt sind.
Auch das Hineinragen von PKW-Teilen ist im Übrigen seit Okt. letzten Jahres verboten und sollte schon längst mehr geahndet werden.
Siehe dazu zB auch: Meldungsnummer 318/2024
Maßnahmen seitens der Stadt bezüglich des Scooter Desasters werden erst erfolgen, wenn diese Stadtregierung ausgetauscht wird!
Vorher geschieht da gar nichts, da das Verhältnis Stadt und Betreiber aus undefinierten Gründen viel zu herzlich ist!
Vorher geschieht da gar nichts, da das Verhältnis Stadt und Betreiber aus undefinierten Gründen viel zu herzlich ist!
Guten Tag,
der Text und der Ort Ihrer Meldung wird an die E-Scooter-Verleiher weitergeleitet.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
der Text und der Ort Ihrer Meldung wird an die E-Scooter-Verleiher weitergeleitet.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
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