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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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E-Scooter falsch abgestellt!

Meldungsnummer 949/2024
Erstellt am 18.08.2024 um 07:07 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Burghard-Breitner-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 10 Kommentare
Erledigt am 26.08.2024
Dauer 8 Tage
BESCHREIBUNG
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Hier wurden offenbar vom Betreiber selbst die E-Sccooter falsch abgstellt. Die ghörn einfach nicht auf den Gehsteig.
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Kommentar erstellt am: 18.08.2024 um 11:41 Uhr
Titel: AW: E-Scooter falsch abgestellt!
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DieRoller auf dem Bild sind tatsächlich korrekt abgestellt. Wenn ein Gehsteig breiter als 2,5 m ist, dürfen Fahrräder und E-Scooter auch dort abgestellt werden. Der Gehsteig ist an der von Ihnen fotografierten Stelle ca. 3 m breit.
 
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Kommentar erstellt am: 18.08.2024 um 11:55 Uhr
Titel: AW: E-Scooter falsch abgestellt!
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Nein die Restbreite beträgt hier ca. noch bis 1,2m, gesamtbreite ca. 1,9m. Somit vom Betreiber falsch abgestellt
 
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Kommentar erstellt am: 24.08.2024 um 12:25 Uhr
Titel: AW: AW: E-Scooter falsch abgestellt!
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1,20 Restbreite und da kommen sie nicht vorbei? unglaublich, da ist ja manch Radweg mit Gegenverkehr schmäler!
 
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Kommentar erstellt am: 24.08.2024 um 12:40 Uhr
Titel: AW: E-Scooter falsch abgestellt!
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Wenn interessiert wie breit ein Radweg is? Es geht hier um den Gehweg und den E-Scooter-Betreiber, der offen sichtlich nicht weiß, daß er sein Scooter dort nicht abstellen darf, weil eben die StVO nicht eingehalten wird.
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 19.08.2024 um 08:01 Uhr
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Guten Morgen,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Fuß-Rad-Koordination, Tel. Nr. +43 512 5360 3103, fuss-radkoordination@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 20.08.2024 um 22:08 Uhr
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Laut StVO muss der Gehsteig eine Mindestbreite von 1.5 Meter haben!
 
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Kommentar erstellt am: 21.08.2024 um 10:41 Uhr
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nein, lt § 68 STVO (4)

.... Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 26.08.2024 um 07:49 Uhr
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Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden den Betreiber darauf Hinweisen, dass auch auf Gehsteigen "Fahrzeuge" nicht verkehrsbehindernd aufgestellt werden dürfen.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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Kommentar erstellt am: 26.08.2024 um 10:34 Uhr
Titel: AW: E-Scooter falsch abgestellt!
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aber das sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Betreiber sich an die STVO halten, ansonsten wäre ja immer noch die Möglichkeit, die Vereinbarungen, die die Stadt mit den Betreibern hat, zu überarbeiten und endlich mal auch Konsequenzen zu ziehen.
 
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Kommentar erstellt am: 31.08.2024 um 19:08 Uhr
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In Zukunft vlt. bitte auch mal auf Facebook
In der FB Gruppe "Parking E-Scooter" nachsehen!
Hier bei den Bürgermeldungen geschieht schon rein gar nichts außer evt. eine Weitermeldung an die Betreiber - und da geschieht dann schon erst recht nichts !

https://www.facebook.com/groups/1341033833429639/?ref=share
 
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