Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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E-Scooter falsch abgestellt!
Meldungsnummer | 949/2024 |
Erstellt am | 18.08.2024 um 07:07 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Burghard-Breitner-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 10 Kommentare |
Erledigt am | 26.08.2024 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hier wurden offenbar vom Betreiber selbst die E-Sccooter falsch abgstellt. Die ghörn einfach nicht auf den Gehsteig.
KOMMENTARE
Nein die Restbreite beträgt hier ca. noch bis 1,2m, gesamtbreite ca. 1,9m. Somit vom Betreiber falsch abgestellt
1,20 Restbreite und da kommen sie nicht vorbei? unglaublich, da ist ja manch Radweg mit Gegenverkehr schmäler!
Wenn interessiert wie breit ein Radweg is? Es geht hier um den Gehweg und den E-Scooter-Betreiber, der offen sichtlich nicht weiß, daß er sein Scooter dort nicht abstellen darf, weil eben die StVO nicht eingehalten wird.
Guten Morgen,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Fuß-Rad-Koordination, Tel. Nr. +43 512 5360 3103, fuss-radkoordination@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Fuß-Rad-Koordination, Tel. Nr. +43 512 5360 3103, fuss-radkoordination@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Laut StVO muss der Gehsteig eine Mindestbreite von 1.5 Meter haben!
nein, lt § 68 STVO (4)
.... Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
.... Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden den Betreiber darauf Hinweisen, dass auch auf Gehsteigen "Fahrzeuge" nicht verkehrsbehindernd aufgestellt werden dürfen.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden den Betreiber darauf Hinweisen, dass auch auf Gehsteigen "Fahrzeuge" nicht verkehrsbehindernd aufgestellt werden dürfen.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
aber das sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Betreiber sich an die STVO halten, ansonsten wäre ja immer noch die Möglichkeit, die Vereinbarungen, die die Stadt mit den Betreibern hat, zu überarbeiten und endlich mal auch Konsequenzen zu ziehen.
In Zukunft vlt. bitte auch mal auf Facebook
In der FB Gruppe "Parking E-Scooter" nachsehen!
Hier bei den Bürgermeldungen geschieht schon rein gar nichts außer evt. eine Weitermeldung an die Betreiber - und da geschieht dann schon erst recht nichts !
https://www.facebook.com/groups/1341033833429639/?ref=share
In der FB Gruppe "Parking E-Scooter" nachsehen!
Hier bei den Bürgermeldungen geschieht schon rein gar nichts außer evt. eine Weitermeldung an die Betreiber - und da geschieht dann schon erst recht nichts !
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