Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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E-Scooter auf Fußweg
Meldungsnummer | 1065/2024 |
Erstellt am | 07.09.2024 um 12:14 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Herzog-Siegmund-Ufer 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 09.09.2024 |
Dauer | 1 Tag |
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KOMMENTARE
Und wie sie nerven!
Absolut verbieten wie bereits in mehreren Städten !
Absolut verbieten wie bereits in mehreren Städten !
Jetzt gibt es so viele neu geschaffene Abstellplätze für Scooter - schert sich keiner darum - aber es musste ja noch zusätzlich ein Dritter Anbieter dazu geholt werden ! Weniger (am besten nichts) ist mehr!!
Bei vielen dieser Meldungen ist klar ersichtlich, dass der Gehsteig breit genug ist und die Roller StVO-konform abgestellt sind.
Nein, seit September dürfen die Leih-Scooter nur mehr auf markierten Stellflächen abgestellt werden, im Übrigen konnte diese Stelle nur verbotenerweise (Fahren auf dem Gehweg) erreicht werden …
Samma a bissi daneben ?
So viel Gehwege mit über 1,40 m Breite gibt's bei uns nicht - und selbst da hilft es nichts, wenn diese Idioten ihre Scheiss Leihkarre mitten am Gehweg stehen lassen, wie fast immer!
Hier ein ganz kleiner Auszug:
Wo darf nicht gefahren werden?
Nicht benützbare Verkehrsflächen:
Gehsteig und Gehweg
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.
Die zuständige Behörde kann jedoch das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen erlauben. Ist dies der Fall, so dürfen diese Verkehrsflächen jedoch maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Bekanntmachung einer solchen Ausnahme erfolgt über die Amtstafel, darüber hinaus kann die Gemeinde auch für weitere Informationen sorgen. Ein eigenes Verkehrszeichen ist nicht vorgesehen.
So viel Gehwege mit über 1,40 m Breite gibt's bei uns nicht - und selbst da hilft es nichts, wenn diese Idioten ihre Scheiss Leihkarre mitten am Gehweg stehen lassen, wie fast immer!
Hier ein ganz kleiner Auszug:
Wo darf nicht gefahren werden?
Nicht benützbare Verkehrsflächen:
Gehsteig und Gehweg
Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.
Die zuständige Behörde kann jedoch das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen erlauben. Ist dies der Fall, so dürfen diese Verkehrsflächen jedoch maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Bekanntmachung einer solchen Ausnahme erfolgt über die Amtstafel, darüber hinaus kann die Gemeinde auch für weitere Informationen sorgen. Ein eigenes Verkehrszeichen ist nicht vorgesehen.
Guten Tag,
der Text und der Ort Ihrer Meldung wird an die E-Scooter-Verleiher weitergeleitet.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
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Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
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