Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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E-Roller auf Gehsteig, blockiert Fenster
Meldungsnummer | 1499/2024 |
Erstellt am | 12.12.2024 um 09:09 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Hauptplatz 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 12.12.2024 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, bitte um Weiterleitung an die zuständigen E-Roller Verleiher in Innsbruck.
Seit einigen Tagen steht ein Roller direkt vorm Fenster am Gehsteig, Hauptplatz 2/ Holzgasse. Heute ist ein nächster dazugekommen. Das muss wirklich nicht sein, dass sich hier ein Abstellplatz entwickelt.
Bitte um Weiterleitung und Entfernung! Vielen Dank.
Seit einigen Tagen steht ein Roller direkt vorm Fenster am Gehsteig, Hauptplatz 2/ Holzgasse. Heute ist ein nächster dazugekommen. Das muss wirklich nicht sein, dass sich hier ein Abstellplatz entwickelt.
Bitte um Weiterleitung und Entfernung! Vielen Dank.
KOMMENTARE
Siehe aktuelle StVO §68 (4) (Straßenverkehrsordnung 1960):
"Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden."
E-Roller sind vom Gesetzt her den Fahrrädern gleichgestellt, solange sie eine Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben und maximal 600 Watt.
Somit ist die Abstellung der E-Roller hier dur dann vorschriftswidrig, senn der Gehsteig an der Stelle nicht 2,5m breit ist.
Ich geh das mal schnell nachmessen ... :-)
LG
"Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden."
E-Roller sind vom Gesetzt her den Fahrrädern gleichgestellt, solange sie eine Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben und maximal 600 Watt.
Somit ist die Abstellung der E-Roller hier dur dann vorschriftswidrig, senn der Gehsteig an der Stelle nicht 2,5m breit ist.
Ich geh das mal schnell nachmessen ... :-)
LG
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