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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Durchgangsweg/ Wegerecht verletzt

Meldungsnummer 692/2024
Erstellt am 19.06.2024 um 21:29 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Höhenstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 28.06.2024
Dauer 8 Tage
BESCHREIBUNG
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Zwischen Höhenstraße 96 und 100B existiert ein kleiner Durchgang seit den 1970er Jahren, ein Wegerecht wurde bei Bau der Terrassenhäuser im Rahmen der Bauverhandlung schriftlich festgehalten. Heute wird plötzlich ein Zaun, der den Durchgang versperrt, errichtet. Durch den Zaun wird der „Umkehrplatz“ verkleinert, der im Winter auch als Schneeabladeplatz bei der öffentlichen Winterräumung dient. Wer ist hier zuständig? A.K.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 25.06.2024 um 08:14 Uhr
Titel: AW: Durchgangsweg/ Wegerecht verletzt
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 8206, post.baurecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 28.06.2024 um 11:58 Uhr
Titel: AW: Durchgangsweg/ Wegerecht verletzt
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Guten Tag,

wir haben ein baurechtliches Überprüfungsverfahren eingeleitet und werden Sie über das Ergebnis informieren.

Beste Grüße
Christian Rath-Mitterstiller

Landeshauptstadt Innsbruck
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht

Mag. Christian Rath-Mitterstiller
Amtsvorstand

Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 (0) 512 / 53 60-4130
post.baurecht@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at



 
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